Klare Regeln für Organisationen zur Vermittlung von Pflegekindern; Bundesrat plant Teilrevision der Pflegekinderverordnung

Bern, 22.02.2012 - Der Bundesrat will noch in diesem Jahr eine Teilrevision der Pflegekinderverordnung verabschieden und zusammen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft setzen. Er will klare Regeln für Organisationen zur Vermittlung von Pflegekindern festlegen und damit auch die Auswahl und die Begleitung der beteiligten Pflegefamilien verbessern. Dies schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf die Interpellation "Stopp der Geschäftemacherei mit Pflegekindern" von Nationalrätin Jacqueline Fehr.

Nachdem die Rechtskommission des Nationalrats im letzten November ihre parlamentarische Initiative "Kinderbetreuung. Einschränkung der Bewilligungspflicht" zurückgezogen hat, plant der Bundesrat nun eine Teilrevision der Pflegekinderverordnung, welche die Tätigkeit der Vermittlungsorganisationen regeln soll. Zu diesem Zweck will er die entsprechenden Bestimmungen des Entwurfs für eine Kinderbetreuungsverordnung im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse überarbeiten. Hingegen verzichtet der Bundesrat auf die ursprünglich vorgesehene umfassende Regelung der ausserfamiliären Tages- und Vollzeitbetreuung von Kindern.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-43489.html