Empfehlungen zur Parteienfinanzierung und zum Korruptionsstrafrecht ; Berichte der GRECO über die dritte Evaluation der Schweiz

Bern, 02.12.2011 - Die Staatengruppe GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) empfiehlt der Schweiz, die Finanzierung der politischen Parteien und von Wahlkampagnen gesetzlich zu regeln. Zudem erachtet sie vergleichbare Transparenzvorschriften für Abstimmungskampagnen als sinnvoll. Ferner richtet sie Empfehlungen zum Korruptionsstrafrecht an die Schweiz. Die GRECO erwartet bis Ende April 2013 einen Bericht der Schweiz über die Umsetzung ihrer Empfehlungen. Der Bundesrat wird Anfang 2012 eine Aussprache über das weitere Vorgehen führen.

In der Schweiz fehlen auf Bundesebene und in fast allen Kantonen rechtliche Vorschriften, welche die Transparenz der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen gewährleisten. Dies steht im Gegensatz zu den einschlägigen Bestimmungen des Ministerkomitees des Europarats, heisst es im Evaluationsbericht. Über diese bedeutsame Frage werde in der Schweiz immer wieder diskutiert; infolge des mangelnden Konsenses zwischen den politischen Parteien habe bisher aber kein Ergebnis erzielt werden können, stellt die GRECO fest. Mit der Einführung von rechtlichen Vorschriften, die eine angemessene Transparenz und Kontrolle der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen gewährleisten, liessen sich nach Auffassung der GRECO die negativen Auswirkungen dieses rechtlichen Vakuums beseitigen. Als negativ wertet die GRECO insbesondere die Tatsache, dass die fehlende Transparenz die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe beeinträchtige.

Umfassende Buchführung, Transparenz und unabhängige Aufsicht

Konkret empfiehlt die GRECO, dass die politischen Parteien und die Wahlkandidaten eine vollständige Buchführung sicherstellen und ihre Rechnungslegung ebenso offen legen wie Informationen über Spenden, die einen bestimmten Betrag übersteigen. Anonyme Spenden sollen verboten werden. Die Einhaltung der Transparenzvorschriften soll durch eine unabhängige Behörde überprüft werden und bei Verstössen sollen Sanktionen verhängt werden können. Hingegen sind weder die Einführung einer öffentlichen Parteienfinanzierung noch Obergrenzen für Spenden ein Thema des Evaluationsberichts.

Vergleichbare Vorschriften für Abstimmungskampagnen sinnvoll

Da es keine einschlägigen Bestimmungen des Ministerkomitees des Europarats über die Finanzierung von Abstimmungskampagnen gibt, verzichtet der Evaluationsbericht auf verbindliche Empfehlungen bezüglich Abstimmungskampagnen. Angesichts der zentralen Bedeutung von Referendums- und Initiativkampagnen im politischen Leben der Schweiz würde es die GRECO aber begrüssen, wenn diesbezüglich die Einführung von vergleichbaren Bestimmungen in Betracht gezogen würde.

Verfolgung der Privatbestechung von Amtes wegen

Ein weiterer Evaluationsbericht attestiert der Schweiz ein solides Korruptionsstrafrecht, das den Anforderungen des Europäischen Strafrechtsübereinkommens über Korruption in hohem Mass entspreche. Um die Wirksamkeit der schweizerischen Strafbestimmungen zu erhöhen, empfiehlt die GRECO insbesondere, dass Privatbestechung in Zukunft nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden soll. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Strafbestimmungen zur Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme nicht nur die Amtsträger, sondern unmissverständlich auch begünstigte Dritte einschliessen.

Schweiz seit 2006 Mitglied der GRECO

Mit Inkrafttreten des Europäischen Strafrechtsübereinkommens über Korruption im Jahr 2006 ist die Schweiz gleichzeitig Mitglied der GRECO geworden. Die Staatengruppe hat die Aufgabe, die Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten durch wechselseitige Länderexamen zu unterstützen und zu stärken. Gegenstand der ersten und zweiten Evaluation der Schweiz im Jahr 2008 waren insbesondere die Bekämpfung der Korruption in der Verwaltung sowie Fragen des Strafprozessrechts und des Strafrechts. Die dritte Evaluation stützte sich auf die Antworten der Schweiz auf zwei Fragebögen zur Parteienfinanzierung und zum Korruptionsstrafrecht sowie auf den Besuch eines Evaluationsteams vom 9. bis 13. Mai 2011. Die beiden Berichte mit den Ergebnissen der Evaluation der Schweiz sind am 21. Oktober 2011 von der Plenarversammlung der GRECO verabschiedet und heute veröffentlicht worden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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