Erster Teil der Justizreform vor dem Abschluss

Bern, 01.03.2006 - Der Bundesrat hat am Mittwoch das Bundesgerichtsgesetz und das Verwaltungsgerichtsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Botschaft zur Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege verabschiedet.

Mit der Justizreform haben Volk und Stände am 12. März 2000 die Grundlagen für eine tief greifende Erneuerung des schweizerischen Justizsystems geschaffen. Die Justizreform bezweckt

  • die Sicherstellung des Zugangs zu einem unabhängigen Gericht bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten (Rechtsweggarantie);
  • die Entlastung des Bundesgerichts und damit die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Justizsystems;
  • die Schaffung einer einheitlichen, gesamtschweizerischen Strafprozessordnung und damit eine effizientere Verbrechensbekämpfung;
  • die Schaffung eines einheitlichen, gesamtschweizerischen Zivilprozessrechts und damit Verbesserungen für den Wirtschaftsraum Schweiz.

Totalrevision der Bundesrechtspflege

Mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege wird ein erster wichtiger Teil der Justizreform realisiert. Zum einen wird mit der Inkraftsetzung des Bundesgerichtsgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes die Rechtsweggarantie auf Bundesebene umgesetzt. Zum anderen führt die Totalrevision der Bundesrechtspflege zu einer Neu-Organisation der eidgenössischen Gerichte und der Rechtsmittelwege, die zu diesen Gerichten führen:

Das Bundesgericht wird mit dem Eidgenössische Versicherungsgericht fusionieren, so dass es ab 1. Januar 2007 nur noch ein oberstes Gericht in der Schweiz geben wird.

Die über 30 Rekurskommissionen und die Beschwerdedienste werden zu einem einzigen Bundesverwaltungsgericht zusammengefasst. Dieses wird seinen Betrieb am 1. Januar 2007 in Bern aufnehmen und nach der Fertigstellung des neuen Gerichtsgebäudes ca. im Jahre 2010 nach St.Gallen ziehen.

Das Bundesstrafgericht, welches seine Tätigkeit bereits am 1. April 2004 in Bellinzona aufgenommen hat, wird mit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes neue Kompetenzen im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen erhalten.

Notwendige Anpassungen

Mit der Botschaft zur Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die letzten notwendigen Anpassungen am ersten Teilpaket der Justizreform. Die Vorlage enthält Präzisierungen des Bundesgerichtsgesetzes sowie des Verwaltungsgerichtsgesetzes und des Strafgerichtsgesetzes. Sie koordiniert die Amtsperioden der Richter und Richterinnen des Bundesgerichts und des Eidg. Versicherungsgerichts. Ferner regelt sie das Selbstverwaltungsrecht der Gerichte im Bereich Infrastruktur (Gebäude und Güterbeschaffung). Schliesslich präzisiert sie die Übergangsfristen für die Kantone in Bezug auf die Rechtsweggarantie (Recht der Bürger/innen, in Rechtsstreitigkeiten an ein unabhängiges Gericht zu gelangen).

Zivil- und Strafprozessordnung

Bei den noch verbleibenden Teilen der Justizreform präsentiert sich der Stand der Arbeiten wie folgt: Die Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts ist vom Bundesrat Ende letzten Jahres verabschiedet worden. Die Verabschiedung der Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung ist noch vor der Sommerpause dieses Jahres vorgesehen. Für die parlamentarischen Beratungen der beiden Vorlagen dürften ca. 2 Jahre zu veranschlagen sein.

Anpassungen der Kantone

Sowohl das Bundesgerichtsgesetz als auch die neuen Prozessordnungen bedingen Anpassungen des kantonalen Rechts (namentlich im Bereich der Behördenorganisation). Mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Bereinigung der Bundesrechtspflege werden die Übergangsfristen des Bundesgerichtsgesetzes auf die Einführung der Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnung abgestimmt. Damit ermöglicht der Bund den Kantonen, die nötigen Anpassungen konzentriert und nicht gestaffelt vorzunehmen.


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Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48



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Letzte Änderung 30.01.2024

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