Schweiz will Haager Trust-Übereinkommen ratifizieren - EJPD eröffnet das Vernehmlassungsverfahren
Bern, 20.10.2004 - Angesichts der wachsenden Bedeutung des Trust-Geschäfts soll die Schweiz das Haager Trust-Übereinkommen ratifizieren. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage bis am 31. Januar 2005 in die Vernehmlassung geschickt.
Der Trust ist insbesondere in Staaten angelsächsischer Rechtstradition verbreitet. Der Begriff bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem bestimmte Vermögenswerte treuhänderisch auf eine oder mehrere Personen (trustees) übertragen werden, welche diese verwalten und für einen vom Treugeber (settlor) vorgegebenen Zweck verwenden. Auch in der Schweiz liegen zahlreiche zu Trusts gehörende, beziehungsweise im Namen von Trusts verwaltete Vermögenswerte. Immer mehr Banken haben eigene Trust-Abteilungen. Daneben spezialisieren sich immer mehr in der Schweiz niedergelassene Firmen auf die Verwaltung von Trusts. Auch Treuhandgesellschaften und Anwälte sind zunehmend im Bereich der Trust-Planung und -Administration tätig.
Mehr Rechtssicherheit schaffen
Zwar wird der Trust nach dem geltenden schweizerischen Recht bereits weitgehend anerkannt, doch die bestehende Rechtslage bleibt mit etlichen Unsicherheiten behaftet. Deshalb soll die Anerkennung des Trusts auf eine berechenbare Grundlage gestellt und für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Sowohl die beteiligten Parteien als auch die betroffenen Behörden sind daran interessiert, dass sich möglichst sicher bestimmen lässt, welchen Rechtsbestimmungen ein Trust im Einzelfall untersteht. Es besteht ein grosses wirtschaftliches Interesse an vermehrter Rechtssicherheit, da eine sichere rechtliche Basis bessere Voraussetzungen für die Einrichtung und Verwaltung von Trusts schafft und damit die Attraktivität des Standorts Schweiz steigert.
Für eine baldige Ratifikation
Aus diesen Gründen soll die Schweiz das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung bald ratifizieren. Die Vorlage des EJPD sieht zudem eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) vor, das noch keine Spezialbestimmungen zum Trust enthält. Dem IPRG sollen Vorschriften zur Zuständigkeit und zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie einige Ergänzungen zur privatrechtlichen Publizität hinzugefügt werden. Gleichzeitig soll das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) angepasst werden, um der im Trustrecht vorgesehenen Trennung von Trust- und trustee-Vermögen Rechnung zu tragen.
In einer informellen Vorkonsultation haben sich Wirtschaftsverbände, ausgewählte Behörden und Rechtsfakultäten für eine baldige Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens ausgesprochen und der Anpassungsgesetzgebung grundsätzlich zugestimmt.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Letzte Änderung 26.06.2024