Lotteriegesetz soll modernisiert werden - Vernehmlassung über Gesetzesentwurf einer Expertenkommission

Bern, 09.12.2002 - Mit der Revision des Lotteriegesetzes sollen korrekt und transparent durchgeführte Lotterien und Wetten gewährleistet und die Gesellschaft vor schädlichen Auswirkungen der Spiele geschützt werden. Die Reinerträge aus den Spielen sollen - wie bisher - gemeinnützigen oder wohltätigen Vorhaben zugute kommen. Der Bundesrat hat am Montag Vorschläge der Expertenkommission zur Kenntnis genommen und das EJPD ermächtigt, darüber eine Vernehmlassung bis Ende März 2003 durchzuführen. Erst danach wird der Bundesrat sich über diese Reform äussern.

Die Revision des fast 80-jährigen Lotteriegesetzes wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vorbereitet. Die Expertenkommission setzte sich paritätisch aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammen und wurde von der Berner Regierungsrätin Dora Andres und Luzius Mader, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, geleitet. Die Expertenkommission konnte verschiedene bewährte Elemente und Grundsätze des geltenden Lotteriegesetzes in den Gesetzesentwurf übernehmen. Dies trifft namentlich auf die in der Bevölkerung breit akzeptierte Zweckbindung der Reinerträge der Lotterien zugunsten gemeinnütziger oder wohltätiger Vorhaben zu, die künftig auch für die Wetten gelten soll.

Zudem soll wie bisher für die Durchführung von Lotterien und Wetten ein Bewilligungssystem gelten, das nur ein eingeschränktes und kontrolliertes Spielangebot zulässt. Denn nur eine limitierte Konkurrenz schafft, nach Meinung der Expertenkommission, geordnete und übersichtliche Marktverhältnisse und eine genügende Ertragskraft zugunsten gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke. Schliesslich sollen die Kantone weiterhin die Kompetenz haben, die Reinerträge zu verteilen, Spielangebote auf ihrem Territorium einzuschränken oder zu verbieten sowie Kleinveranstaltungen zu bewilligen und zu beaufsichtigen.

Neue Spiele und Vertriebsformen

Neben der Übernahme bewährter Grundsätze des geltenden Lotteriegesetzes schlägt die Expertenkommission eine Reihe von Neuerungen vor. Angesichts des technologischen und gesellschaftlichen Wandels tritt die Kommission dafür ein, neue Spiele und Vertriebsformen zuzulassen. So soll die bisher verbotene Buchmacherwette von Grossveranstalterinnen angeboten werden können, welche die Spielrisiken abdecken und das notwendige Know-how für die Durchführung haben. Damit könnten unter anderem die Oddset-Wetten in der Schweiz eingeführt werden. Für die Veranstaltung von Lotterien und Wetten sollen zukünftig grundsätzlich alle Vertriebsformen verwendbar sein. Zum Schutz des Spielpublikums können allerdings beim Vertrieb von Spielen mit elektronischen Hilfsmitteln (Telefon, Internet) gewisse Einschränkungen vorgesehen werden. Zudem dürfen solche Spiele nur in der Schweiz zugänglich sein.

Prävention und Behandlung der Spielsucht

Um die Spielsucht möglichst zu verhindern oder wirksam entgegenzutreten, sollen die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden zu verschiedenen Vorkehren verpflichtet werden. Sie müssen bei der Bewilligung von Spielen die Spielsuchtgefahr besonders beachten sowie die notwendigen Einschränkungen anordnen und deren Wirksamkeit überprüfen. Zudem sind die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden für eine effiziente Nutzung des neu geschaffenen Spielsuchtfonds verantwortlich. Auch die Spielveranstalter werden in die Pflicht genommen: Sie müssen 0,5% der Bruttospielerträge an den Spielsuchtfonds abgeben und dürfen keine Spiele mit einer Auszahlungsquote von über 75% anbieten. Die im Vergleich zu den Spielbankenspielen tiefere Auszahlungsquote führt dazu, dass das Spielgeld rascher aufgebraucht ist und die Spieler/innen rascher mit dem Spiel aufhören. Die aus Gründen der Bekämpfung der Spielsucht erfolgte Festlegung einer maximalen Auszahlungsquote ist zudem ein messbares Abgrenzungskriterium zu den nur in den Spielbanken zugelassenen Spielen.

Neuerungen für das Bewilligungs- und Aufsichtsverfahren

Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, künftig zwischen Grossveranstalterinnen und Kleinveranstalterinnen zu unterscheiden. Neu soll insbesondere für Grossveranstalterinnen ein duales Bewilligungssystem (Veranstalter- und Spielbewilligung) eingeführt werden. Bei der Erteilung der Veranstalterbewilligung werden die persönlichen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen der Gesuchstellerin eingehend geprüft. Ob die Grossveranstalterinnen kantonal beherrscht sein sollen, ist noch offen; die Experten stellen deshalb zwei Varianten zur Diskussion. In einem zweiten Schritt wird den Inhaber/innen von einer Veranstalterbewilligung für jedes einzelne angebotene Spiel eine separate Spielbewilligung erteilt.

Für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Grossveranstalterinnen soll eine besondere Lotterie- und Wettkommission geschaffen werden. Die Experten waren sich allerdings nicht einig, ob diese Kommission auf Stufe Bund oder auf Stufe Kantone (Konkordat) anzusiedeln ist und stellen deshalb beide Varianten zur Diskussion. Die Reinerträge von heute rund 400 Millionen Franken pro Jahr werden auch in Zukunft durch die bestehenden kantonalen Lotterie- und Wettfonds verteilt, die erstmals gesetzlich näher geregelt werden. Die Kantone sollen weiterhin für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Kleinveranstalterinnen zuständig sein.

Besteuerung neu geregelt

Die bisherige Erhebung der Verrechnungssteuer auf Spielgewinnen soll durch eine Quellenbesteuerung ersetzt werden. Dabei werden alle Gewinne besteuert, die über einer Freigrenze von 300 Franken liegen. Damit können die Steuererträge ungefähr im gleichen Rahmen wie bisher gehalten werden, und die administrativ sehr aufwändige Erhebung der Verrechnungssteuer entfällt. Gleichzeitig kann auf diese Weise die Bildung von Schwarzgeld verhindert werden. Der Steuersatz auf den Bruttogewinnen soll 10% für die direkte Bundessteuer betragen. Da im Steuerharmonisierungsrecht des Bundes keine tarifarischen Bestimmungen festgelegt werden können, werden die Kantone selber einen Weg zu einem einheitlichen Steuersatz finden müssen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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