Mängel der Volksrechte beseitigen - Bundesrat begrüsst Vorschläge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates

Bern, 19.06.2001 - Der Bundesrat unterstützt den neuen Anlauf des Parlamentes, um Mängel der Volksrechte zu beseitigen. In seiner Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) betreffend die parlamentarische Initiative über die Beseitigung von Mängeln der Volksrechte erklärt er sich mit der Stossrichtung der Vorschläge einverstanden.

Der Bundesrat hatte am 20. November 1996 im Rahmen seiner Botschaft zur Reform der Bundesverfassung auch ein Reformpaket "Volksrechte" präsentiert. Die Vorlage scheiterte aber im Sommer 1999 schon in den Eintretensdebattender beiden Räte. Der Bundesrat begrüsst, dass die SPK-S nun einen Bericht und einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Beseitigung von Mängeln der Volksrechte verabschiedet hat. Hauptpunkte sind die Einführung der allgemeinen Volksinitiative und eine Erweiterung des Staatsvertragsreferendums.

Die SPK-S schlägt ferner vor, die Sammelfristen für Volksinitiativen zu verkürzen und in der Verfassung zu verankern. Der Bundesrat hat keine Einwände dagegen.

Falls das Parlament eine Verkürzung der Sammelfristen für Volksinitiativen beschliesst, sollten nach Ansicht der Bundesrates auch die Hürden für das Referendum überprüft werden, damit bei den Volksrechten nicht die bremsenden Elemente privilegiert werden. Da beim Referendum eine Verkürzung der Sammelfrist nicht angezeigt ist, wäre gegebenenfalls die Zahl der notwendigen Unterschriften auf 70'000 anzuheben.

Allgemeine Volksinitiative als attraktive Alternative für Gesetzesvorschläge

Die Unterschriftenzahl für die allgemeine Volksinitiative soll nach Ansicht des Bundesrates mit 70'000 Unterschriften tiefer angesetzt werden als für die Initiative bezüglich Teilrevision der Bundesverfassung. Damit kann die allgemeine Volksinitiative eine attraktive Alternative für Vorschläge auf Gesetzesstufe werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat eine Zahl von 100'000 Unterschriften vorgeschlagen.

Da es vorkommen kann, dass gleichzeitig mehrere Initiativen zum gleichen Gegenstand zur Abstimmung vorgelegt werden müssen, schlägt der Bundesrat vor, dass dies nach dem System einer Abstimmung über Initiative und Gegenentwurf erfolgen kann. Werden nämlich die beiden Initiativen einander nicht nach diesem System gegenübergestellt, ist es möglich, dass beide angenommen werden könnten, obgleich ihre Inhalte divergieren. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche dies vermeiden möchten, sähen sich möglicherweise veranlasst, eine der beiden Initiativen abzulehnen, obwohl sie möglicherweise mit beiden einverstanden sind. Dieses Dilemma soll durch den Vorschlag des Bundesrates vermieden werden.

Ausserdem legt der Bundesrat bei den Staatsverträgen die Kriterien für deren "Wichtigkeit" und damit Referendumstauglichkeit etwas anders fest als die SPK-S. Er möchte zudem, dass das Parlament einen Staatsvertrag und die Umsetzungserlasse dem Volk bzw. den Ständen als Gesamtpaket zur Abstimmung unterbreiten kann.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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