Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte geregelt; Bundesrat setzt zwei Verordnungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft
Bern, 03.12.2010 - Strafbehörden sollen beschlagnahmte Vermögenswerte sicher, werterhaltend und ertragsbringend anlegen. Diesen Grundsatz hat der Bundesrat in den am Freitag verabschiedeten Ausführungsbestimmungen zur neuen Strafprozessordnung (StPO) festgelegt.
Die StPO enthält bereits Bestimmungen, wie die Strafbehörden mit beschlagnahmten Vermögenswerten und Gegenständen zu verfahren haben. In einer Verordnung hat der Bundesrat nun die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte geregelt. Die Werterhaltung und die Erzielung eines Ertrags sind das anzustrebende Ziel, werden aber nicht absolut verlangt. Strafbehörden müssen also keine Haftung für allfällige Kursverluste von Wertpapieren oder Fonds-Anteilen übernehmen.
In einer weiteren Verordnung werden alle (grösstenteils formellen) Änderungen des bisherigen Verordnungsrechts im Zusammenhang mit Strafverfahren zusammengefasst. Beide Verordnungen treten gleichzeitig mit der StPO am 1. Januar 2011 in Kraft.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024