Den Schutz vor Folter verstärken - Der Bundesrat heisst das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO gut
Bern, 07.06.2004 - Die Schweiz unterstützt die verstärkten internationalen Bestrebungen im Kampf gegen die Folter. Der Bundesrat hat am Montag das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO vom 18. Dezember 2002 gutgeheissen, das durch Besuche unabhängiger Aufsichtsgremien den Schutz vor Folter erhöhen will.
Die Schweiz hat sich als treibende Kraft für die Verabschiedung des Fakultativprotokolls zur UNO-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe eingesetzt. Dieses Engagement entspricht der politischen Tradition der Schweiz, sich für die Wahrung der Menschenrechte und für die Verhütung der Folter einzusetzen.
Unbeschränkter Zugang zu Personen und Informationen
Das Fakultativprotokoll will insbesondere durch Besuche und Kontrollen nationaler und internationaler Gremien in Gefängnissen und Anstalten den Schutz vor Folter verstärken. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem UN-Unterausschuss zur Verhinderung von Folter unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren. Nach seinem Besuch teilt der Unterausschuss seine vertraulichen Empfehlungen und Bemerkungen dem Vertragsstaat mit.
Das Fakultativprotokoll sieht ferner die Schaffung so genannter nationaler Präventionsmechanismen vor, welche die gleichen Befugnisse wie der Unterausschuss haben. Sie prüfen regelmässig, wie Personen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen ist, und veröffentlichen einen Jahresbericht. Sie können den Behörden Empfehlungen unterbreiten sowie Vorschläge und Bemerkungen zu Gesetzen oder Gesetzesentwürfen anbringen.
Kantone für ein nationales Aufsichtsgremium
Die innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls betrifft primär die Kantone. In einer Vernehmlassung sprachen sich letztes Jahr 24 Kantone grundsätzlich für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls und 20 Kantone für die Einrichtung eines nationalen Aufsichtsgremiums aus. Die Ausgestaltung dieses Gremiums (Bundes- oder Konkordatslösung) und die Frage einer allfälligen Kostenbeteiligung des Bundes müssen noch geklärt werden. Das Bundesamt für Justiz wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe einsetzen, die unter Einbezug der Kantone die innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls vorbereiten wird.
Instrumentarium ergänzen
Die Schweiz hat bereits zwei internationale Übereinkommen ratifiziert, die den Schutz vor der Folter bezwecken:
- Die Anti-Folter-Konvention der UNO verpflichtet die Vertragsstaaten, regelmässig einen Bericht vorzulegen, worin sie über Massnahmen zur Verwirklichung der Freiheitsrechte, Fortschritte und Schwierigkeiten Rechenschaft ablegen. Die Schweiz anerkennt zudem die Zuständigkeit des UN-Ausschusses gegen Folter, Individualbeschwerden entgegenzunehmen und zu prüfen.
- Die Anti-Folter-Konvention des Europarates sieht in den Vertragsstaaten regelmässige Besuche des Ausschusses zur Verhinderung von Folter vor. Wie die meisten anderen Vertragsstaaten veröffentlicht die Schweiz - zusammen mit einer Stellungnahme des Bundesrates - die Ergebnisse und Empfehlungen des Ausschusses.
Das Fakultativprotokoll ergänzt dieses Instrumentarium zur Verhütung der Folter. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist der UN-Unterausschuss verpflichtet, mit anderen internationalen und regionalen Organisationen zusammenzuarbeiten.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48
Herausgeber
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Letzte Änderung 26.06.2024