Veröffentlicht am 31. Januar 2024
Verwaltungsstrafrecht
Modernisierung des Verwaltungsstrafrechts
Worum geht es?
Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) ist am 1. Januar 1975 in Kraft getreten und wurde seither nie vollständig überarbeitet. Der Bundesrat wurde mit der Motion 14.4122 Caroni (Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht) beauftragt, das Verwaltungsstrafrecht zu modernisieren.
Um das Anliegen der Motion umzusetzen, schlägt der Bundesrat vor, die Verfahrensregeln im VStrR zu modernisieren und soweit möglich dem ordentlichen Strafprozessrecht anzugleichen. Gleichzeitig sollen die zuständigen Behörden mit verfahrensrechtlichen Instrumenten ausgestattet werden, damit die Verfahren effizienter werden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 31. Januar 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Modernisierung des Verwaltungsstrafrechts (Medienmitteilung).
- Am 13. Mai 2026 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
Dokumentation
- 14.4122
Motion Caroni. Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht
- 14.4122
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Weitere Infos
31. Januar 2024
Verwaltungsstrafrecht
1. Juli 2023
Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches
Am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.
1. Januar 2019
Ausweitung des Berufsverbots
Am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
1. Januar 2018
Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches
Am 1. Januar 2018 (Gesetzesänderung des Sanktionenrechts) bzw. am 1. Juli 2016 (Änderungen im Jugendstrafrecht) in Kraft getreten.
1. Juli 2016
Verstärkung des Korruptionsstrafrechts
Am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
1. Juli 2014
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Am 1. Juli 2014 in Kraft getreten.
1. Januar 2013
Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern
Am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
1. Juli 2012
Verbot von sexuellen Verstümmelungen
Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Am 1. Juli 2012 in Kraft getreten.
1. Januar 2011
Internationaler Strafgerichtshof
Am 1. Juli 2002 bzw. am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
30. Juni 2010
Rassistische Symbole
Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes. Der Bundesrat verzichtet am 30. Juni 2010 auf die Schaffung einer neuen Strafnorm.
1. August 2008
Lebenslange Verwahrung
Am 1. August 2008 in Kraft getreten.
28. Februar 2008
Netzwerkkriminalität
Der Bundesrat verzichtet am 28. Februar 2008 auf eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider.
21. Dezember 2007
Strafnorm gegen Rassendiskriminierung
Der Bundesrat verzichtet am 21. Dezember 2007 auf eine Konkretisierung dieser Strafnorm.
1. Januar 2007
Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches
Am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
19. November 2025
Neue Strafnorm zum Stalking tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Wer einer Person nachstellt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
26. September 2025
Das schweizerische Jugendstrafrecht bewährt sich
Die Schweiz verfügt mit dem Jugendstrafgesetz über ein taugliches und wirksames Instrument für den Umgang mit Jugendkriminalität. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 26. September 2025 verabschiedet hat. Handlungsbedarf sieht er unter anderem bei der Anwendung von Mediationsverfahren, beim Ausbau von Vollzugsplätzen für straffällige Jugendliche sowie bei der Information der Öffentlichkeit zum Jugendstrafrecht.
2. April 2025
Bundesrat setzt die Änderungen des Jugendstrafgesetzes auf den 1. Juli 2025 in Kraft
Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, sollen künftig im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden können. Die vom Parlament im Juni 2024 beschlossenen Änderungen des Jugendstrafgesetzes (JStG) treten auf den 1. Juli 2025 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 entschieden.
19. Februar 2025
Bundesrat schlägt Anpassungen bei der lebenslangen Freiheitsstrafe vor
Die bedingte Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe soll künftig erstmals nach 17 Jahren überprüft werden können. Ausserdem soll beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung der Vollzug klar geregelt werden. Diese Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) schlägt der Bundesrat im Auftrag des Parlaments in der Botschaft zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe vor, die er an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 verabschiedet hat.
19. Februar 2025
Völkerrechtsverbrechen wirksamer bestrafen
Der Bundesrat will die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen stärken und die schlimmsten Verbrechen besser verfolgen, die sich gegen die Menschheit als Ganzes richten. Mit einem multilateralen Übereinkommen werden die Vertragsstaaten grundsätzlich verpflichtet, einander bei Völkerrechtsverbrechen Rechtshilfe zu leisten. An seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die Genehmigung des Übereinkommens eröffnet. Weiter schlägt er vor, im schweizerischen Recht das Verbrechen der Aggression unter Strafe zu stellen.
12. Februar 2025
Unverjährbarkeit von Mord: Bundesrat nimmt Vorschlag der RK-S zur Kenntnis
Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) soll der Mord als besonders schwere Straftat nicht mehr verjähren. Sie schlägt deshalb eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG) vor. Der Bundesrat nimmt an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 zu einem entsprechenden Vorschlag der RK-S Stellung.
6. Dezember 2024
Keine Besserstellung von Verurteilten bei Rückfall während der Probezeit
Straftäterinnen und Straftäter, die zu einer bedingten Strafe verurteilt wurden und bereits während der Probezeit erneut ein Delikt begehen, werden für diese Tat unter Umständen weniger streng bestraft, als wenn sie das Delikt erst nach der Probezeit begehen würden. Mit einer Anpassung im Strafgesetzbuch (StGB) liesse sich diese Ungleichbehandlung beseitigen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Postulatsbericht.
4. September 2024
Sanktionen nach Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht getrennt vollziehen
Der Freiheitsentzug nach Jugendstrafrecht und die Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht sollen nicht gemeinsam, sondern getrennt vollzogen werden. Der Bundesrat hat die zugrundeliegende Verordnung aufgrund von Anregungen aus der Vernehmlassung entsprechend angepasst. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) hat er an seiner Sitzung vom 4. September zur Kenntnis genommen.
15. Mai 2024
Bundesrat anerkennt Bedürfnis nach "Stalking"-Tatbestand
Im Strafgesetzbuch (StGB) soll ein eigenständiger Tatbestand der Nachstellung (oft als "Stalking" bezeichnet) eingeführt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. In seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2024 anerkennt der Bundesrat das Bedürfnis, Nachstellung explizit unter Strafe zu stellen. Er warnt jedoch vor zu hohen Erwartungen an den neuen Tatbestand.
31. Januar 2024
Verwaltungsstrafrecht soll moderner und effizienter werden
Das Verwaltungsstrafrecht soll weiterhin in einem Spezialgesetz geregelt werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Bestimmungen nicht ins Strafgesetzbuch (StGB) und in die Strafprozessordnung (StPO) zu überführen. Dem Modernisierungsbedarf des Verwaltungsstrafrechts will der Bundesrat mit einer Totalrevision des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes (VStrR) Rechnung tragen. So schlägt er insbesondere vor, das Verwaltungsstrafverfahren effizienter zu gestalten und der StPO anzugleichen. Er hat dazu an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 10. Mai 2024.
3. März 2023
Vollzug von Sanktionen für Übergangstäterinnen und Übergangstäter regeln
Straftaten von Personen, die vor und nach ihrem 18. Geburtstag ein Delikt begangen haben, werden künftig grundsätzlich getrennt beurteilt und sanktioniert. Dies hat das Parlament bereits beschlossen. Für den Fall, dass aufgrund dieser Trennung mehrere Sanktionen im Vollzug zusammentreffen, müssen das Vorgehen und die Zuständigkeiten geregelt werden. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 3. März 2023 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) eröffnet. Sie dauert bis zum 12. Juni 2023.
19. Oktober 2022
Strafrecht schützt ausreichend vor Mobbing
Das geltende Strafrecht schützt Mobbing-Opfer ausreichend. Dies gilt sowohl für Mobbing-Handlungen im Internet als auch für Taten in der analogen Welt. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er am 19. Oktober 2022 verabschiedet hat. Das Thema der Rechtsdurchsetzung bei Hassreden will er separat prüfen.
13. April 2022
Bundesrat befürwortet Ausdehnung des Vergewaltigungs-Tatbestands
Der Vergewaltigungs-Tatbestand im Strafgesetzbuch soll ausgedehnt werden. Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 13. April 2022 den entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Neu soll wegen Vergewaltigung bestraft werden, wer gegen den Willen des Opfers handelt, auch wenn keine Nötigung des Opfers durch Gewalt oder Drohung vorliegt.
18. Dezember 2020
Rechtsgrundlage für Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren tritt am 1. März 2021 in Kraft
Die in der Herbstsession 2020 vom Parlament verabschiedete Rechtsgrundlage für die Anordnung der Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren tritt auf den 1. März 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 entschieden. Die neuen Bestimmungen schliessen eine Gesetzeslücke und verhindern damit, dass gefährliche Täter in die Freiheit entlassen werden müssen.