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Veröffentlicht am 1. Januar 2013

Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern

Worum geht es?

Am 30. November 2008 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» angenommen. Damit haben sie sich für den neuen Artikel 123b der Bundesverfassung («Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.») ausgesprochen, der sofort in Kraft getreten ist. Der neue Verfassungsartikel muss noch auf Gesetzesstufe konkretisiert werden.

Was ist bisher geschehen?

Dokumentation

Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Franziska Zumstein
Bundesrain 20
CH-3003 Bern