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Veröffentlicht am 9. Februar 2026

Schuldbetreibung und Konkurs

Geldforderungen und Forderungen auf Sicherheitsleistungen werden auf dem Wege der Schuldbetreibung durchgesetzt. Das betreffende Verfahren ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) im Einzelnen geregelt.

Nützliche Informationen und Online-Hilfsmittel, etwa um ein Betreibungsbegehren auszufüllen, einen Betreibungsregisterauszug zu bestellen oder das zuständige Betreibungsamt zu ermitteln, sowie Fachinformation zum Betreibungswesen finden Sie unter

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Philipp Weber
Bundesrain 20
CH-3003 Bern