Veröffentlicht am 30. Juni 2010
Rassistische Symbole
Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes
Worum geht es?
Die Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole gemäss den Artikeln 261bis StGB und 171c MStG sind strafbar, wenn diese Fahnen, Abzeichen, Parolen oder Grussformen eine Ideologie symbolisieren, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, und wenn für diese Ideologie in der Öffentlichkeit geworben wird. Gegen die vorgeschlagene neue Strafnorm, wonach sich auch jene Personen oder Gruppen strafbar machen, die solche Symbole in der Öffentlichkeit verwenden ohne damit für eine rassistische Ideologie zu werben, sind in der Vernehmlassung Bedenken geäussert worden. Wegen der geltend gemachten Anwendungsschwierigkeiten hat der Bundesrat auf die Schaffung der neuen Strafnorm verzichtet.
Was ist bisher geschehen?
- Am 1. Juli 2009 schickt der Bundesrat eine Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 30. Juni 2010 verzichtet der Bundesrat darauf, eine neue Strafnorm gegen rassistische Symbole zu schaffen (Medienmitteilung).
Dokumentation
- 94.3375
Interpellation Keller. Stammtischgespräche und Rassismus-Strafnorm - 97.3327
Motion Gusset. Rassismusartikel. Revision - 99.3169
Motion Scherrer. Aufhebung des Rassismusgesetzes - 04.3607
Motion Hess. Aufhebung der Rassismusstrafnorm - 04.3812
Motion Germann. Ergänzung des Rassismusartikels - 04.3224
Motion Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats. Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Straftatbestand - 05.3013
Motion Schweizerische Volkspartei. Streichung des Rassismusartikels - 06.472
Parlamentarische Initiative Hess. Aufhebung der Rassismusstrafnorm
- 94.3375
Weitere Infos

19. Juni 2026
Verbot von Nazisymbolen
Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse bezahlen. Am 19. Juni 2026 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft für ein neues Spezialgesetz.
1. Januar 2012
Cybercrime
Am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
30. Juni 2010
Rassistische Symbole
Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes. Der Bundesrat verzichtet am 30. Juni 2010 auf die Schaffung einer neuen Strafnorm.
21. Dezember 2007
Strafnorm gegen Rassendiskriminierung
Der Bundesrat verzichtet am 21. Dezember 2007 auf eine Konkretisierung dieser Strafnorm.
19. Juni 2026
Keine Nazisymbole mehr in der Öffentlichkeit
Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse bezahlen. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 nimmt der Bundesrat die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft für ein neues Spezialgesetz. In einem zweiten Schritt soll das Verbot auf weitere extremistische Symbole ausgeweitet werden.
13. Dezember 2024
Bundesrat will Nazisymbole in der Öffentlichkeit verbieten
Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse bezahlen. Dies schlägt der Bundesrat vor und eröffnet an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Vernehmlassung für ein neues Spezialgesetz. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er das Verbot auf weitere extremistische Symbole ausweiten.
15. Dezember 2022
Bericht zum Verbot von nationalsozialistischen und rassistischen Symbolen
In einem Bericht vom 15. Dezember 2022 zeigt das Bundesamt für Justiz (BJ) die aktuelle Rechtslage bezüglich strafbarer und strafloser Verwendung nationalsozialistischer und rassistischer Symbole auf. Der Bericht im Auftrag von Bundesrätin Keller-Sutter enthält auch Einschätzungen aus der Praxis zum Handlungsbedarf und diskutiert die Vor- und Nachteile von rechtlichen Möglichkeiten für ein allfälliges Verbot der Verwendung solcher Symbole.
22. Juni 2022
Fehlende Grundlagen für die Erhebung von Daten zur Diskriminierung von LGBTI-Personen
Quantitative Untersuchungen sind wenig geeignet, um Daten zur Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu erheben. Das Phänomen müsste zuerst mit qualitativer Forschung untersucht werden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an der Sitzung vom 22. Juni 2022 verabschiedet hat. Dennoch will er die Datenlage im Rahmen seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) 2030 mit verschiedenen Massnahmen verbessern.
3. April 2020
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung tritt per 1. Juli in Kraft
Ab dem 1. Juli 2020 wird bestraft, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafrechts auf dieses Datum in Kraft gesetzt. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Entscheid des Parlaments für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm klar bestätigt.
29. Januar 2020
"Ehe für alle": Bundesrat will rasche Umsetzung
Der Bundesrat will die heutige Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare beseitigen. Er unterstützt deshalb die Vorlage, welche die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.468 "Ehe für alle" ausgearbeitet hat. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme an der Sitzung vom 29. Januar 2020 festgehalten. Demnach soll zunächst der Grundsatz geregelt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Weitere Fragen – insbesondere der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin – sollen vertieft geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert diskutiert werden.
17. Dezember 2019
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung: Bundesrat und Parlament empfehlen am 9. Februar ein Ja
Niemand darf wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden: Das gehört zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Dennoch kommt es regelmässig vor, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabgewürdigt oder ihrer Rechte beraubt werden. Das Parlament hat beschlossen, die sogenannte Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern, die heute vor Diskriminierung und Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion schützt. Es hat sie um das Kriterium der sexuellen Orientierung ergänzt. Mit der erweiterten Strafnorm wird der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, ohne die Meinungsäusserungsfreiheit zu verletzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, sie am 9. Februar 2020 anzunehmen.
15. August 2018
Besserer Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung
Die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Personen, Transmenschen oder Menschen mit einer Geschlechtsvariante soll im Strafrecht explizit verboten und der Schutz dieser Personen damit verbessert werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden Vorschlag der zuständigen nationalrätlichen Kommission an seiner Sitzung vom 15. August 2018 zur Kenntnis genommen.
25. Mai 2016
Bundesrat will Diskriminierungsschutz punktuell stärken
Grundsätzlich bietet das Schweizer Recht genügend Schutz vor Diskriminierung. Lücken gibt es jedoch insbesondere im privatrechtlichen Bereich sowie speziell bei homosexuellen, trans- und intersexuellen Menschen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat, nachdem er von der Studie zum Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) Kenntnis genommen hat. In seinem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zum Diskriminierungsschutz hält er fest, welche Empfehlungen des SKMR vertieft zu prüfen sind. Viele davon werden bereits im Rahmen laufender Projekte berücksichtigt.