Zurzeit sind Rechnungen im Umlauf, welche den Anschein erwecken, vom EHRA (Eidg. Amt für das Handelsregister) zu sein. Für die Handelsregistergebühren sind jedoch ausschliesslich die Kantone zuständig, eine Bundesbehörde verschickt keine Rechnungen für Handelsregistereintragungen. Bitte seien Sie aufmerksam bei der Begleichung Ihrer Rechnungen! «Falsche» Rechnungen können Sie dem SECO melden, per Mail an fair-business@seco.admin.ch.
Im Weiteren haben Sie auch das Recht, selbst eine Anzeige einzureichen. Dafür wenden Sie sich bitte an den nächsten Polizeiposten.
Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.
Das Eidg. Amt für das Handelsregister führt ein Firmenzentralregister. Dieses wird täglich aktualisiert über den zentralen Firmenindex Zefix® zugänglich gemacht.
Das Angebot von Zefix beschränkt sich auf Einzelabfragen mit Filtermöglichkeiten, nach welchen die Suche eingeschränkt werden kann. Es werden keine Abonnemente angeboten. Es ist auch nicht möglich, die gesamte Datenbank oder Teile davon zu beziehen.
Zusätzlich zur Zefix-Webapplikation bietet das EHRA eine REST API an. Die Dokumentation der REST API kann über den folgenden Link angesehen werden:
Wenn Sie weitere Informationen zu dieser Dienstleistung benötigen oder einen Zugang beantragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter zefix@bj.admin.ch.
Ein Teil der Daten von Zefix ist über opendata.swiss abrufbar. Das angebotene Dataset beinhaltet tagesaktuelle Kerndaten der aktiven, im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten, wie Firma / Name, Sitz und Domiziladresse. Der Datensatz wird auf opendata.swiss mit Beispielen für SPARQL-Abfragen, die man mit diesen Daten durchführen kann, referenziert.
Sie können bei uns abklären lassen, ob ein/e bestimmte/r Firma/Name im Firmenzentralregister des Eidg. Amts für das Handelsregister EHRA bereits eingetragen ist, oder ob sich ähnliche Bezeichnungen finden lassen.
Totalrevision der Handelsregisterverordnung (HRegV)
Am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
1. Januar 2008
Revision der GmbH
Revision des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Art. 772 ff. OR
24. Juni 2026
Einheitliche technische Infrastruktur für das Handelsregister: vertiefte Kosten- und Finanzierungsabklärung nötig
Der Bund prüft gemeinsam mit den Kantonen verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Prozesse im Handelsregister. Im Vordergrund steht dabei, die technische Infrastruktur zu vereinheitlichen. Die bisherigen Arbeiten haben gezeigt, dass namentlich zu den erwartbaren Kosten vertiefte Abklärungen notwendig sind. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 beauftragt, ihm bis Ende 2028 die Analyse und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
26. Juni 2024
Einheitliche Informatik-Infrastruktur für das Handelsregister
Die Modernisierung des Handelsregisters kann nicht mit punktuellen Gesetzesänderungen erreicht werden. Dies haben sowohl eine Abklärung im Zusammenhang mit der Erneuerung der Informatiksysteme des Bundes als auch eine externe Regulierungsfolgenabschätzung gezeigt. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, auf diesen Entscheid zurückzukommen und stattdessen gemeinsam mit den Kantonen auf eine einheitliche Informatik-Infrastruktur hinzuarbeiten.
30. August 2023
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen, Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie weiteren Bestimmungen sollen die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz weiter gestärkt werden. Die Massnahmen entsprechen den internationalen Standards.
9. Dezember 2022
Verbesserung der Prozesse im Handelsregister
Der Bundesrat will die Prozesse im Bereich des Handelsregisters optimieren und vereinfachen. An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 hat er die Eckwerte für eine Änderung des Obligationenrechts (OR) sowie der Handelsregisterverordnung (HRegV) festgelegt und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Revision sollen weitere Verbesserungen der Prozesse im Handelsregister geprüft werden.
4. April 2022
Datenauszug aus Zefix Daten erstmals als Linked Data publiziert
Ein Teil der Daten des zentralen Firmenindexes, Zefix, ist neu als Knowledge Graph über den Linked Data Service der Bundesverwaltung, LINDAS, abrufbar. Neu ist es dadurch möglich, die im Handelsregister als aktiv eingetragenen Rechtseinheiten eindeutig zu referenzieren. Mit dem Angebot soll die Verwendung und Analyse der aus Zefix veröffentlichten Daten erleichtert werden.
28. April 2021
Digitale Prozesse im Handelsregister sollen verbessert werden
Eine Vereinheitlichung der kantonalen Handelsregister-Informatiksysteme dient weder den Nutzerinnen und Nutzern, noch würde sie die Datenqualität verbessern. Zu diesem Schluss kommt eine externe Studie, von welcher der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 Kenntnis genommen hat. Der Bundesrat verzichtet deshalb auf die Lancierung eines entsprechenden Infrastrukturprojekts. Hingegen will er bis Ende 2022 prüfen lassen, wie die Prozesse im Bereich des Handelsregisters verbessert werden können.
6. März 2020
Modernisierung des Handelsregisters: Neue Bestimmungen gelten ab 1. Januar 2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2020 die neuen Vorschriften über das Handelsregister auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Dank der Modernisierung kann das Handelsregister seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs weiterhin erfüllen. Zudem profitiert die Wirtschaft künftig von tieferen Gebühren. Damit an der zentralen Datenbank Personen weitergearbeitet werden kann, treten die entsprechenden Bestimmungen im Obligationenrecht und in der Handelsregisterverordnung bereits per 1. April 2020 in Kraft.
Bei der Pflicht zur Eintragung von Einzelunternehmen in das Handelsregister drängt es sich nicht auf, die Umsatzschwelle zu erhöhen. Die zu erwartende administrative Entlastung wäre zu gering. Eine merkliche Entlastung könnte hingegen dank einer verstärkten Digitalisierung erzielt werden. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 verabschiedet hat.
20. Februar 2019
Revision des Handelsregisters: Gebühren werden gesenkt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2019 die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung eröffnet. Gegenstand der Vernehmlassung bildet auch die Reduktion der Handelsregistergebühren um rund einen Drittel. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Mai 2019.