
«Such- und Rettungseinsätze für Menschen in Seenot, die im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 und dem Völkerrecht eingeleitet und durchgeführt werden, und die in Situationen erfolgen, die sich unter Umständen während einer Grenzüberwachungsaktion auf See ergeben»
(Art. 3, Abs. 1, Bst. b Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache)
Strategische Ziele der IBM-Strategie III und Massnahmen
Als Binnenstaat ohne Meeresanstoss unterhält die Schweiz keinen maritimen Such- und Rettungsdienst. Entsprechend hat diese Komponente für die Schweiz keine praktische Bedeutung.

Letzte Änderung 12.11.2024