
«Qualitätssicherungsmechanismen, insbesondere der Schengen-Evaluierungsmechanismus, die Schwachstellenbeurteilung und mögliche nationale Mechanismen, die die Anwendung des Unionsrechts im Bereich der Grenzverwaltung gewährleisten»
(Art. 3, Abs. 1, Bst. k Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache)
Strategische Ziele der IBM-Strategie III und Massnahmen
Ziel k1: Die Schweiz verfügt über einen adäquaten, alle Komponenten der Integrierten Grenzverwaltung umfassenden Qualitätssicherungsmechanismus.
Schlüsselmassnahmen | |
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PGH-2 Bericht reFRONT |
Stärkung der Steuergruppe Grenze: Schaffung eines gemeinsamen Gremiums durch KKJPD und Bund, das mit der entsprechenden Kompetenz und dem entsprechenden Budget auszustatten ist, um operative Standards und gemeinsame Koordinierungsprozesse in der Grenzkontrolle festzulegen und zu überwachen (z.B. «Swiss Eval» analog Schengen Evaluation). |
Standardmassnahmen | |||||
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Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
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Zurzeit keine Massnahme, offene Massnahme aus IBM-II wird ergänzt. |
Ziel k2: Die nationalen Planungen und Prioritäten orientieren sich an den Ergebnissen des nationalen und des europäischen Qualitätssicherungsmechanismus. Die Ergebnisse werden bei der Nutzung von EU-Finanzierungsinstrumenten berücksichtigt.
Standardmassnahmen | |||||
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Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
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l1a | Nationales Programm für den BMVI: Die Schweiz orientiert sich bei der Erstellung des Nationalen Programms für den BMVI an der IBM-Strategie und den Ergebnissen des nationalen Qualitätssicherungsmechanismus. |
SEM | k2 / l1 | 01.08.2024 | Q4 2027 |
Ziel k3: Bund und Kantone stellen je Evaluationsbereich die notwendige Zahl an Expertinnen und Experten für Schengen-Evaluationen bereit und sorgen für qualifiziertes Personal.
Standardmassnahmen | |||||
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Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
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k3a | Partizipation an Schengen-Evaluierungen für Grenzkontrolle: Die genannten Behörden stellen ab 2025 sicher, dass mindestens je zwei ausgebildete Expertinnen und Experten für den Bereich Grenzkontrolle für Schengen-Evaluierungen zur Verfügung stehen. |
BAZG Kapo GE, SEM |
Q1 2025 | 2028/29 | |
k3b | Partizipation an Schengen-Evaluierungen im Bereich Rückkehr: Die Schweiz stellt mindestens zwei Evaluierungsexpert/innen im Bereich Rückkehr für die Schengen Evaluierungen zur Verfügung. |
SEM Kantonale Migrationsämter, kantonale Polizeibehörden |
2024 | 2028/29 | |
g1a | Partizipation an Schengen-Evaluierungen im Visumbereich: Die Schweiz stellt zwei Evaluierungsexpert/innen im Visumbereich für die Schengen Evaluierungen zur Verfügung. |
SEM | g1 / k3 | 2024 | 2028/29 |
Abgeschlossene Massnahmen
Abgeschlossene Massnahmen | |||||
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Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
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II/26 | Qualitätssicherungssystem für die Komponenten der integrierten Grenzverwaltung: |
Alle | 24.11.2021 | Q1 2024 |

Letzte Änderung 13.12.2024