
«Bei der Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung sind Grundrechte, Aus- und Fortbildung sowie Forschung und Innovation als übergeordnete Komponenten zu betrachten»
(Art. 3, Abs. 2 Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache)
Strategische Ziele der IBM-Strategie III und Massnahmen
Schlüsselmassnahmen | |
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A-1 Bericht reFRONT |
Einführung des Swiss Core Curriculums: Auf Basis des CCC ist der verpflichtende Swiss Core Curriculum als Grundlage für die einheitlichen Ausbildung des Grenzkontrollpersonals Schengen-Aussengrenze zu entwickeln und umzusetzen. |
A-2 Bericht reFRONT |
Einheitliche Berufsbilder im Bereich Grenzkontrolle (Sicherheitsassistent/in, Fachspezialist/in Zoll und Grenzsicherheit, Polizist/in): Einheitliche abgestufte Berufsbilder für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze der Schweiz sind einzuführen, um bedarfsgerecht ausgebildetes Personal an den Schengen-Aussengrenzen effizient einsetzen zu können. |
A-3 Bericht reFRONT |
Gemeinsame einheitliche Aus- und Weiterbildung: Die Aus- und Weiterbildung des Grenzkontrollpersonals Schengen-Aussengrenze ist fachlich zusammenzuführen, um in diesem Bereich die Effizienz und die Qualität zu erhöhen. |
A-4 Bericht reFRONT |
Koordinierung: Ein Schengen-Kompetenzzentrum zur Koordinierung der Aus- und Weiterbildung sowie zur Sicherstellung des Austauschs mit der EU ist aufzubauen. |
Standardmassnahmen | |||||
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Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
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c2a | Teilnahme an Frontex-Kursen: Die Einführungsprogramme neuer Risikoanalystinnen und Risikoanalysten werden angepasst um sicherzustellen, dass diese so zeitnah wie möglich nach ihrer Anstellung an einem Frontex-Kurs zu CIRAM teilnehmen. |
GKB BAZG fedpol SEM |
c2 / d2 / n1 | 2024 | 2028/29 |
m1a | Inhalt Swiss Core Curriculum: Diese Massnahme wird im Rahmen von reFRONT geprüft. |
BAZG GKB fedpol SEM |
m1 / n1 | 2025 | 2028/29 |
II/21 | Organisation und Ausbildung: Erhöhung des Personalbestandes, Aus- und Weiterbildung des Personals im Hinblick auf die Neuerungen der Grenzkontrollsysteme, -infrastruktur und -prozesse |
Kapo ZH | n1 / n2 | 01.06.2022 | Q4 2028 |
Schlüsselmassnahmen | |
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A-3 Bericht reFRONT |
Gemeinsame einheitliche Aus- und Weiterbildung: Die Aus- und Weiterbildung des Grenzkontrollpersonals Schengen-Aussengrenze ist fachlich zusammenzuführen, um in diesem Bereich die Effizienz und die Qualität zu erhöhen. |
Standardmassnahmen | |||||
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Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
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j1b | Einheitlicher Prozess für ausländerrechtliche Personenkontrollen: Für die ausländerrechtlichen Personenkontrollen im Inland wird ein einheitlicher Prozess erstellt. |
KKPKS | a4 / n2 / j1 / h3 | Q3 2024 | Q4 2025 |
II/21 | Organisation und Ausbildung: Erhöhung des Personalbestandes, Aus- und Weiterbildung des Personals im Hinblick auf die Neuerungen der Grenzkontrollsysteme, -infrastruktur und -prozesse. |
Kapo ZH | n1 / n2 | 01.06.2022 | Q4 2028 |
Schlüsselmassnahmen | |
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A-4 Bericht reFRONT |
Koordinierung: Ein Schengen-Kompetenzzentrum zur Koordinierung der Aus- und Weiterbildung sowie zur Sicherstellung des Austauschs mit der EU ist aufzubauen. |
Standardmassnahmen | |||||
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Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
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n3a | Erfahrungsaustausch in der Schweiz: Diese Massnahme wird im Rahmen von reFRONT geprüft. |
GKB BAZG |
a5 / n3 | Q1 2024 | Q4 2025 |
n3b | Erfahrungsaustausch mit ausländischen Partnerbehörden: Das SEM organisiert bis 2028 zwei Besuche bei Partnerbehörden im Ausland mit 1-2 Mitarbeitenden pro Grenzkontrollbehörden bzw. lädt Vertretende ausländischer Grenzkontrollbehörden zum Erfahrungsaustausch in die Schweiz ein. |
SEM BAZG (Einbezug) GKB (Einbezug) |
a5 / n3 | 2024 | 2028/29 |
Abgeschlossene Massnahmen | |||||
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Massnahme | Behörden | Weitere Ziele |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
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IBM-II | Überprüfung des Ausbildungskonzeptes: Das neue Ausbildungskonzept wird im Hinblick auf die Themen Grenzkontrollen überprüft und bei Bedarf angepasst. |
BAZG | 01.07.2019 | 31.06.2023 |

Letzte Änderung 13.12.2024