Der Bund kann sich aktiv an Organisationen beteiligen, welche zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel beitragen.
Die Subventionen betragen maximal 25% der Gesamtsumme, die den Organisationen zur Verfügung steht.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Richtlinie (PDF, 242 kB, 11.04.2024)
Eingabefrist: Gesuche für Unterstützung für das kommende Jahr können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.
Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch enthält:
- Gesuchsformular
Gesuchsformular (DOCX, 68 kB, 15.11.2023) - Kopie der geltenden Statuten der Institution / Dokumentation der Organisation
- Geschäftsbericht des Vorjahres / Budget des laufenden Jahres / Budget und Finanzplan Folgejahre
- Einzahlungsschein
Rechtliche Grundlagen
-
Verordnung gegen Menschenhandel
(SR 311.039.3)
Dokumente
Letzte Änderung 19.02.2024
Kontakt
Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003
Bern
T
+41 58 464 16 74
Kontakt