Der Bund kann sich aktiv an Organisationen beteiligen, welche zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel beitragen.
Die Subventionen betragen maximal 25% der Gesamtsumme, die den Organisationen zur Verfügung steht.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Richtlinie (PDF, 530 kB, 22.06.2020)
Eingabefrist: Gesuche für Unterstützung für das kommende Jahr können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.
Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch enthält:
- Gesuchsformular
Gesuchsformular (DOCX, 66 kB, 22.06.2020) - Kopie der geltenden Statuten der Institution / Dokumentation der Organisation
- Geschäftsbericht des Vorjahres / Budget des laufenden Jahres / Budget und Finanzplan Folgejahre
- Einzahlungsschein
Rechtliche Grundlagen
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Verordnung gegen Menschenhandel
(SR 311.039.3)
Dokumente
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Förderschwerpunkte 2024 (PDF, 149 kB, 02.05.2023)
Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel 2024
- Richtlinie für das Gesuchsverfahren (PDF, 530 kB, 22.06.2020)
- Gesuchsformular (DOCX, 66 kB, 22.06.2020)
- Erläuterungen zur Evaluation (PDF, 25 kB, 17.03.2014)
- Raster für den Schlussbericht (PDF, 49 kB, 17.03.2014)
- Budgetbeispiel (PDF, 44 kB, 17.03.2014)
Letzte Änderung 03.08.2023
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Bereich Kriminalprävention
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