Um Aktivitäten von nicht professionellen Trägerschaften zu ermöglichen, ist für Kleinprojekte ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.
Kleinprojekte sind Vorhaben, deren Gesamtkosten CHF 10‘000.- nicht übersteigen.
Kleinprojekte erhalten eine Subvention von maximal CHF 5‘000.-.
Gesuche für Kleinprojekte können jederzeit eingereicht werden. Sie werden nach Möglichkeit innert Monatsfrist entschieden.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Richtlinie (PDF, 242 kB, 11.04.2024)
Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch zur Projektunterstützung enthält:
- Gesuchsformular
Gesuchsformular (DOCX, 63 kB, 22.06.2020) - Detailliertes und erläutertes Budget
- Kopie der geltenden Statuten der zuständigen Institution / Dokumentation der Organisation
- Kontenauszug oder Jahres- bzw. Geschäftsbericht des Vorjahres
- Einzahlungsschein
Rechtliche Grundlagen
-
Verordnung gegen Menschenhandel
(SR 311.039.3)
Dokumente
Letzte Änderung 19.02.2024
Kontakt
Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
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