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Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Sanierungsverfahren für natürliche Personen

Dies ist eine Informationsseite zu einem laufenden Rechtsetzungsprojekt. Bevor die beschlossenen Gesetzesänderungen in Kraft treten können, braucht es eine Übergangsphase für die Einrichtung der neuen Verfahren in den Kantonen. Es handelt sich nicht um geltendes Recht und kann derzeit nicht in Anspruch genommen werden. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über den Zeitpunkt des Inkrafttretens informieren.
Für eine persönliche Beratung zum Umgang mit Schulden wenden Sie sich bitte an eine Schuldenberatungsstelle in Ihrer Region.

Worum geht es?

Der Bundesrat wurde mit zwei parlamentarischen Vorstössen (Motion 18.3510 Hêche sowie Motion 18.3683 Flach) beauftragt, eine Vorlage für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen vorzubereiten. Personen, die keine konkreten Möglichkeiten haben, ihre Schulden zu tilgen, soll eine wirtschaftliche Wiedereingliederung ermöglicht werden. Die Vorlage sieht die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen vor, damit unter bestimmten Bedingungen diese Personen sich von ihren Schulden befreien können.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 9. März 2018 verabschiedet der Bundesrat den Bericht «Sanierungsverfahren für Privatpersonen» in Beantwortung des Postulates Hêche 13.4193 (Medienmitteilung).
  • Am 3. Juni 2022 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Medienmitteilung).
  • Am 15. Januar 2025 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Anpassung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (25.019)

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz