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Veröffentlicht am 1. Januar 2025

Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern

Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht sowie Anpassungen im Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht) sowie des Revisionsaufsichtsrechts

Worum geht es?

Der Bundesrat will den Missbrauch des Konkursrechts erschweren, indem er die Hürden beseitigt, welche geschädigte Gläubiger bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Schuldner vorfinden. Neu sollen die Kosten des Konkursverfahrens auf den Schuldner abgewälzt werden. Auch soll verhindert werden, dass Unternehmen trotz chronischer Nichtzahlung fälliger öffentlich-rechtlichen Schulden ihre Geschäftstätigkeit weiterführen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 22. April 2015 schickt der Bundesrat eine Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 12. Oktober 2016 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 26. Juni 2019 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (19.043) 
  • Am 25. Januar 2023 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für die notwendigen Verordnungsänderungen (Handelsregisterverordnung, Strafregisterverordnung) (Medienmitteilung). 
  • Der Bundesrat setzt die Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

Änderung Handelsregisterverordnung und Strafregisterverordnung

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Anouk Friederich
Bundesrain 20
CH-3003 Bern