Veröffentlicht am 1. Januar 2023
Revision der Grundbuchverordnung
AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche
Worum geht es?
Künftig kann eine berechtigte Behörde zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbruch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Dies dank der AHV-Nummer, die als Personenidentifikator dienen soll und der neu geschaffenen landesweiten Grundstücksuche für Behörden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 14. Oktober 2020 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für die Revision der Grundbuchverordnung (Medienmitteilung).
- Der Bundesrat setzt neuen Verordnungsbestimmungen zusammen mit den Artikeln 949b und 949c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Der nationale Grundstücksuchdienst für Behörden wird seinen Betrieb ab dem Jahr 2024 aufnehmen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Grundbuchverordnung (GBV)
PDF298.99 kB9. Dezember 2021
Erläuterungen zur Änderung der Grundbuchverordnung
PDF244.80 kB9. Dezember 2021
Technische Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch (TGBV)
PDF233.69 kB9. Dezember 2021
TGBV Anhang 1: Datenmodell des Bundes eGRISDM in INTERLIS beschrieben
PDF445.87 kB9. Dezember 2021
TGBV Anhang 2: Datenmodell des Bundes AVGBSDM in INTERLIS beschrieben
PDF243.51 kB5. Dezember 2013
TGBV Anhang 3: Schnittstelle für den Bezug und den Austausch von Grundbuchdaten GBDBS, in XML beschrieben, 2.1
PDF747.65 kB9. Dezember 2021
TGBV Anhang 6: Schnittstelle, über die der Grundstücksuchdienst die Inhalte des Suchindexes von den kantonalen Systemen erhält
PDF1.59 MB9. Dezember 2021
TGBV Anhang 7: Schnittstelle für Abfragen über den Grundstücksuchdienst
PDF104.36 kB9. Dezember 2021
Weitere Infos
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