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Veröffentlicht am 11. Februar 2026

Grundbuch und Schiffsregister

Register dienen insbesondere der Eintragung von dinglichen Rechten an Sachen: Für Schiffe besteht ein Schiffsregister, für Grundstücke das Grundbuch.

Die eintragbaren Rechte sind vielfältig, hauptsächlich handelt es sich um das Eigentum und die Pfandrechte. Da unter bestimmten Voraussetzungen in die Register Einsicht genommen werden kann, erhalten die eingetragenen Rechte eine Publizität, auf Grund welcher sie jedermann entgegengehalten werden können.

Für die Führung des Grundbuchs hat die Informatik eine weite Verbreitung erlangt. Im Rahmen des Projekts «eGRIS» (elektronisches Grundstücksinformationssystem) wird eine zweite Generation des informatisierten Grundbuchs entwickelt.

Weitere Infos

Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht