Veröffentlicht am 26. August 2026
Revision der Grundbuchverordnung (Rechtsgrundausweis in Erb- und Trustsachen)
Worum geht es?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Da in vielen Fällen auch Liegenschaften in der Schweiz vererbt werden, müssen die entsprechenden Bestimmungen in der Grundbuchverordnung (GBV) angepasst werden. Ziel ist es, die Übertragung von Liegenschaften in internationalen Erbfällen klarer und einheitlicher zu regeln.
Was ist bisher geschehen?
- Am 26. Juni 2024 beschliesst der Bundesrat, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen (Medienmitteilung).
- Am 26. August 2026 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung (GBV) (Medienmitteilung).
Dokumentation
Weitere Infos
26. August 2026
Revision der Grundbuchverordnung (Rechtsgrundausweis in Erb- und Trustsachen)
15. April 2026
Revision Lex Koller
12. Februar 2026
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
11. Februar 2026
Agrarrecht
11. Februar 2026
Grundbuch und Schiffsregister
1. Januar 2023
Revision der Grundbuchverordnung
Am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
13. November 2013
Aufhebung der Lex Koller
Das Parlament hat 2014 beschlossen, die Lex Koller nicht aufzuheben.
1. Januar 2012
Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts
Am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
26. August 2026
Klare Regeln bei der Übertragung von Liegenschaften in internationalen Erbangelegenheiten
Die Übertragung von schweizerischen Liegenschaften bei Erbschaften im internationalen Kontext soll klarer und einheitlicher geregelt werden. Der Bundesrat will deshalb die relevanten Bestimmungen in der Grundbuchverordnung (GBV) anpassen und hat dazu an seiner Sitzung vom 26. August 2026 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
15. April 2026
Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; sog. Lex Koller) verschärfen. Unter anderem will er den Wohnungskauf für Drittstaatsangehörige bewilligungspflichtig machen. Zudem soll der Kauf von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland eingeschränkt werden. An seiner Sitzung vom 15. April 2026 hat er die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 15. Juli 2026.
26. Juni 2024
Internationales Erbrecht: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2025
Ab Anfang des nächsten Jahres gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen verringern insbesondere das Risiko von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Behörden in der Schweiz und im Ausland. Damit wird die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erhöht.
1. Dezember 2023
Bürgenstock Resort: Bundesrat lehnt Befreiung von der Lex Koller ab
Der Verkauf einzelner Residenzen der Bürgenstock Hotels AG liegt nicht im staatspolitischen Interesse der Schweiz. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 das Gesuch der Bürgenstock Hotels AG um Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller abgelehnt. Ob die Bürgenstock Hotels AG die Residenzen wie geplant verkaufen darf, muss daher im ordentlichen Bewilligungsverfahren geprüft werden.
2. Juni 2023
Bundesrat will Energieinfrastrukturen nicht der Lex Koller unterstellen
Der Bundesrat will Wasserkraftwerke, Strom- und Gasnetze nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterstellen. Dies hält er in einer Stellungnahme vom 2. Juni 2023 fest. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die sogenannte Lex Koller kein geeignetes Instrument darstellt, um die Versorgungssicherheit im Energiebereich zu gewährleisten.
10. Juni 2022
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht
Der Bundesrat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Die Reform soll zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.
10. Dezember 2021
Revidierte Grundbuchverordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision der Grundbuchverordnung (GBV) zur Kenntnis genommen. Er hat die neuen Verordnungsbestimmungen gutgeheissen und entschieden, sie zusammen mit den Artikeln 949b und 949c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Der nationale Grundstücksuchdienst für Behörden wird seinen Betrieb ab dem Jahr 2024 aufnehmen.
19. Mai 2021
Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
24. Februar 2021
Bundesrat verlängert die Befreiung von der Bewilligungspflicht für das "Tourismusprojekt Andermatt" bis Ende 2040
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Befreiung von der Bewilligungspflicht für das "Tourismusprojekt Andermatt" auf Gesuch hin bis Ende 2040 verlängert. Dies aufgrund von Verzögerungen bei der Projektrealisierung.
20. Januar 2021
Inkraftsetzung Änderungen BewG, BewV und Anwaltsgesetz auf den 1. März 2021
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14. Oktober 2020
Grundbuch: AHV-Nummer ermöglicht landesweite Grundstücksuche
Mit der AHV-Nummer kann eine berechtigte Behörde künftig über einen nationalen Grundstücksuchdienst zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung eröffnet und setzt damit entsprechende Beschlüsse des Parlaments um.