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Veröffentlicht am 26. August 2026

Revision der Grundbuchverordnung (Rechtsgrundausweis in Erb- und Trustsachen)

Worum geht es?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Da in vielen Fällen auch Liegenschaften in der Schweiz vererbt werden, müssen die entsprechenden Bestimmungen in der Grundbuchverordnung (GBV) angepasst werden. Ziel ist es, die Übertragung von Liegenschaften in internationalen Erbfällen klarer und einheitlicher zu regeln.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 26. Juni 2024 beschliesst der Bundesrat, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen (Medienmitteilung).
  • Am 26. August 2026 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung (GBV) (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz