Veröffentlicht am 11. Februar 2026
Agrarrecht
Das Agrarrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Landwirtschaft, genauer mit dem landwirtschaftlichen Grundeigentum befasst. Landwirtschaftliche Grundstücke, insbesondere deren Übertragung und Verpfändung, sind Gegenstand der besonderen Bestimmungen im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht.
Die Verpachtung solcher landwirtschaftlicher Grundstücke unterliegt ebenfalls besonderen Bestimmungen, welche im Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht zu finden sind.
Weitere Infos
- Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter
(Diese Seite enthält noch weitere Informationen, welche vom EGBA zur Verfügung gestellt werden) - Bundesamt für Landwirtschaft
- Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter
15. April 2026
Revision Lex Koller
12. Februar 2026
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
11. Februar 2026
Agrarrecht
11. Februar 2026
Grundbuch und Schiffsregister
1. Januar 2023
Revision der Grundbuchverordnung
Am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
13. November 2013
Aufhebung der Lex Koller
Das Parlament hat 2014 beschlossen, die Lex Koller nicht aufzuheben.
1. Januar 2012
Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts
Am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
15. April 2026
Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; sog. Lex Koller) verschärfen. Unter anderem will er den Wohnungskauf für Drittstaatsangehörige bewilligungspflichtig machen. Zudem soll der Kauf von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland eingeschränkt werden. An seiner Sitzung vom 15. April 2026 hat er die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 15. Juli 2026.
1. Dezember 2023
Bürgenstock Resort: Bundesrat lehnt Befreiung von der Lex Koller ab
Der Verkauf einzelner Residenzen der Bürgenstock Hotels AG liegt nicht im staatspolitischen Interesse der Schweiz. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 das Gesuch der Bürgenstock Hotels AG um Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller abgelehnt. Ob die Bürgenstock Hotels AG die Residenzen wie geplant verkaufen darf, muss daher im ordentlichen Bewilligungsverfahren geprüft werden.
2. Juni 2023
Bundesrat will Energieinfrastrukturen nicht der Lex Koller unterstellen
Der Bundesrat will Wasserkraftwerke, Strom- und Gasnetze nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterstellen. Dies hält er in einer Stellungnahme vom 2. Juni 2023 fest. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die sogenannte Lex Koller kein geeignetes Instrument darstellt, um die Versorgungssicherheit im Energiebereich zu gewährleisten.
10. Dezember 2021
Revidierte Grundbuchverordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision der Grundbuchverordnung (GBV) zur Kenntnis genommen. Er hat die neuen Verordnungsbestimmungen gutgeheissen und entschieden, sie zusammen mit den Artikeln 949b und 949c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Der nationale Grundstücksuchdienst für Behörden wird seinen Betrieb ab dem Jahr 2024 aufnehmen.
24. Februar 2021
Bundesrat verlängert die Befreiung von der Bewilligungspflicht für das "Tourismusprojekt Andermatt" bis Ende 2040
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Befreiung von der Bewilligungspflicht für das "Tourismusprojekt Andermatt" auf Gesuch hin bis Ende 2040 verlängert. Dies aufgrund von Verzögerungen bei der Projektrealisierung.
20. Januar 2021
Inkraftsetzung Änderungen BewG, BewV und Anwaltsgesetz auf den 1. März 2021
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14. Oktober 2020
Grundbuch: AHV-Nummer ermöglicht landesweite Grundstücksuche
Mit der AHV-Nummer kann eine berechtigte Behörde künftig über einen nationalen Grundstücksuchdienst zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung für eine Revision der Grundbuchverordnung eröffnet und setzt damit entsprechende Beschlüsse des Parlaments um.