FAQ – Vereinigtes Königreich

 

Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) und nach dem Ende der vereinbarten Übergangsphase am 31. Dezember 2020 ist das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU nicht mehr auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Ab dem 1. Januar 2021 gelten UK-Staatsangehörige nicht mehr als EU-Bürgerinnen und -Bürger, sondern als Drittstaatsangehörige.

Informationen zu den Rechten der UK-Staatsangehörigen, die Rechte gemäss dem Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger besitzen, sind im Abschnitt «UK-Staatsangehörige mit erworbenen Rechten» zu finden.

Informationen zu den Rechten der UK-Staatsangehörigen, die ab dem 1. Januar 2021 in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, siehe Abschnitt «Neu einreisende Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 2021».

UK-Staatsangehörige mit erworbenen Rechten

Neu einreisende Erwerbstätige aus dem UK seit dem 1. Januar 2021

UK-Dienstleistungserbringende

Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit: Familiennachzug, Studenten, Rentner seit dem 1. Januar 2021

Letzte Änderung 31.12.2022

Zum Seitenanfang