UK-Staatsangehörige mit erworbenen Rechten

Das Vereinigte Königreich hat 2016 entschieden, aus der Europäischen Union (EU) auszutreten. Der Austritt hat auch Konsequenzen für die Schweiz, da die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich derzeit weitgehend durch die bilateralen Abkommen Schweiz-EU geregelt werden.

Im Austrittsabkommen haben sich das Vereinigte Königreich und die EU auf eine Übergangsphase verständigt, die am 31. Dezember 2020 endete. Ab dem 1. Januar 2021 gelten UK-Staatsangehörige nicht mehr als EU-Bürgerinnen und -Bürger.

UK-Staatsangehörige in der Schweiz sowie Schweizerinnen und Schweizer im Vereinigten Königreich konnten bis am 31. Dezember 2020 Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU erwerben.

Bestehende Rechte der Bürgerinnen und Bürger sichern

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger genehmigt. Mit diesem Abkommen bleiben die Rechte, welche Schweizerinnen und Schweizer sowie UK-Staatsangehörige gestützt auf das FZA in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich erworben haben (z. B. Aufenthaltsrechte), auch nach dem Wegfall des FZA am 31. Dezember 2020 gesichert.

Nach erfolgter Unterzeichnung des Abkommens am 25. Februar 2019 in Bern führte der Bundesrat eine Vernehmlassung durch, die bis zum 29. Mai 2019 dauerte. Am 6. Dezember 2019 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zu diesem Abkommen und leitete sie zur Genehmigung ans Parlament weiter.

Das Abkommen trat nach Ablauf der Übergangsphase am 1. Januar 2021 in Kraft.

Letzte Änderung 30.12.2020

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