
Zuständige Stellen
- Bundesstrafgericht
- Bundesgericht
- Kantonale Jugendgerichte
Instrumente
- Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren für die Unterstützung/Beteiligung an einer terroristischen Organisation; bis zu 20 Jahre, wenn bestimmender Einfluss in der Organisation
- Evtl. Anordnung von Massnahmen (therapeutische Massnahmen und Verwahrung, Kontakt- und Rayonverbot, Tätigkeitsverbot)
- Ausweisung nach Art. 68 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
- Landesverweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländern bei strafbaren Handlungen (Art. 66a ff. StGB)
Letzte Änderung 23.06.2022