Vorläuferstoffe sind chemische Stoffe, die zur Herstellung von explosionsfähigen Stoffen verwendet werden können. Diese Stoffe können in Substanzen für Haushalt und Hobby enthalten sein. Das neue Gesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe regelt den Zugang von Privatanwendern zu rund 100 Produkten, die in der untenstehenden Tabelle aufgeführte Vorläuferstoffe enthalten. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Privatpersonen eine Bewilligung von fedpol einholen, um diese Produkte zu erwerben. Diese Bewilligung ist in der Regel für drei Jahre gültig.
Betroffene Substanzen | Konzentrationsgrad |
---|---|
Wasserstoffperoxid | >12% |
Nitromethan | >16% |
Salpetersäure | >3% |
Kaliumchlorat | >40% |
Natriumchlorat | >40% |
Kaliumperchlorat | >40% |
Natriumperchlorat | >40% |
Ammoniumnitrat | >45.7% |
Was bedeutet das für den Verkauf?
Was bedeutet das für den Kauf?
Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Explosivstoffe
Guisanplatz 1A
3003 Bern
Fachberatung zu Vorläufersubstanzen für Explosivstoffe: +41 58 460 53 70
E-Mail: info.precursor@fedpol.admin.ch
Letzte Änderung 01.02.2024