Pyrotechnik, Sprengmittel und Vorläuferstoffe

In aller Kürze: Definitionen

Pyrotechnische Gegenstände:
Pyrotechnische Gegenstände sind Erzeugnisse, welche Zünd- und/oder Explosivsätze enthalten. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen. Sie sind für industrielle, technische oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt (bspw. Signalmittel, Wetterraketen, Patronen zum Schweissen oder Härten von Metallen, etc.), oder dienen dem Vergnügen (Feuerwerkskörper).

Sprengmittel:
Unter Sprengmitteln sind Sprengstoffe und Zündmittel zu verstehen (Art. 4 SprstG). Sprengmittel werden für verschiedene Zwecke eingesetzt, beispielsweise im Strassen- und Tunnelbau, bei der künstlichen Auslösung von Lawinen oder in der Landwirtschaft.

Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe:
Vorläuferstoffe sind Substanzen, die in Haushalts- oder Hobby-Produkten (bspw. Reinigungsmittel mit Wasserstoffperoxid oder Desinfektionsmittel) enthalten sind und die missbräuchlich zur Herstellung von explosionsfähigen Stoffen verwendet werden könnten. Mehr dazu im Video: Vorläuferstoffe

Die Rolle von fedpol

Andere wichtige Behörden und ihre Rolle

Kantone:
Die Kantone erteilen Verkaufsbewilligungen, stellen Erwerbsscheine aus, überwachen den Umgang mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen und sind für die Strafverfolgung bei Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz zuständig. Sie können den Detailhandel mit pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken einschränken, an Bedingungen knüpfen und den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper verbieten.

Hier finden Sie eine Liste der kantonalen Sprengstoffbüros (PDF, 126 kB, 19.10.2023)

  • Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

    Das SBFI hat die Aufsicht über die Ausbildungen und Prüfungen, die zum Erwerb von Ausweisen gemäss Sprengstoffgesetz notwendig sind.

  • Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

    Das BAZG überwacht die Einfuhr von Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen in die Schweiz und stellt Vorläuferstoffe bei der Einfuhr durch Privatpersonen sicher, wenn diese nicht berechtigt sind.

  • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

    Bewilligungen zur Aus- und Durchfuhr von Sprengmitteln und Schiesspulver werden vom SECO erteilt, entweder nach der Kriegsmaterialgesetzgebung, wenn die Sprengmittel oder das Schiesspulver von dieser erfasst sind, oder nach der Güterkontrollgesetzgebung.

Detaillierte Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bewilligungen, dem Erwerb, dem Verkauf und der Nutzung folgender Substanzen, inklusive Kontaktinformationen im entsprechenden Themenbereich:

Letzte Änderung 24.09.2024

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