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Fragen betreffend goAML
T +41 58 461 60 00
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Informationssystem goAML
Finanzintermediäre sowie Händlerinnen und Händler können Verdachtsmeldungen, deren Beilagen sowie Zusatzinformationen über das Informationssystem goAML erfassen und einreichen.
Registrierung und Login
Sie müssen sich registrieren, um eine Verdachtsmeldung in goAML zu erfassen.
- Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf den Button «senden». Bei erfolgreicher Registrierung erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten und weiteren Informationen über den nächsten Registrierungsschritt.
- Befolgen Sie alle in der E-Mail beschriebenen Schritte; Ihre Anmeldung wird damit finalisiert.
- Sie erhalten Ihre Registrierungsbestätigung per E-Mail. Nun können Sie sich in goAML einloggen, Ihre Verdachtsmeldung erfassen, speichern und übermitteln.
Erstregistrierung meldende Stelle
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben auf der Eingabemaske, falls Sie nach dem Absenden des Formulars nicht zur Bestätigungsseite weitergeleitet werden!
Registrierung Person von bereits registrierter meldender Stelle
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben auf der entsprechenden Eingabemaske, falls Sie nach dem Absenden des Formulars nicht zur Bestätigungsseite weitergeleitet werden!
Passwort oder Ihre Login-Daten vergessen? Hier können Sie Ihr Passwort zurücksetzen.
Hier geht’s zum Login goAML
Wenden Sie sich an die MROS-Hotline: T +41 58 461 60 00 oder Kontakt
Unter diesem Link können Sie auf das goAML-Testsystem zugreifen. Bitte erfassen Sie im Testsystem keine reellen Kundendaten.
Das detaillierte Benutzerhandbuch (User Manual) (PDF, 9 MB, 22.01.2024) bietet Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
- Pro Verdachtsmeldung dürfen maximal 100 verdächtige Transaktionen erfasst und übermittelt werden (bitte nehmen Sie Kontakt mit MROS auf, falls Sie mehr als 100 Transaktionen übermitteln möchten: +41 58 461 60 00)
- Bitte übermitteln Sie die Konto- und Depotauszüge der verdächtigen Transaktionen im PDF-Format als Beilage;
- Möchten Sie mehrere Geschäftsbeziehungen melden, müssen Sie pro gemeldete Beziehung (bzw. Konto) mindestens eine (verdächtige) BiParty-Transaktion erfassen;
- Weitere Konten und/oder Depots der gemeldeten Geschäftsbeziehung(en) sowie zusätzliche Informationen betreffend natürliche oder juristische Personen können Sie mittels sogenannter MultiParty-Transaktion erfassen;
- Für alle Konten sowie Wertschriftendepots einer gemeldeten Geschäftsbeziehung, übermitteln Sie bitte eine Vermögensübersicht im PDF-Format als Beilage;
- Möchten Sie ein einziges Konto und nicht die gesamte Geschäftsbeziehung melden, genügt ein entsprechender Kontoauszug, auf welchem der aktuelle Saldo ersichtlich ist;
- Zusätzliche Dokumente wie Eröffnungsunterlagen, KYC, allfällige Medienberichte etc. übermitteln Sie bitte ebenfalls als Beilage;
- Alle Beilagen müssen im OCR-Format (Zeichenerkennungs-System) übermittelt werden;
- Verdachtsmeldungen, die über das Message Board eingegeben werden, akzeptiert die MROS nicht.
Ein detailliertes Benutzerhandbuch sowie die FAQs und weitere hilfreiche Dokumente finden Sie ganz unten im Kapitel Hilfreiche Dokumente.
Seit dem 1. Januar 2023 können Finanzintermediäre unter bestimmten Voraussetzungen eine Geschäftsbeziehung, die Gegenstand einer Verdachtsmeldung war – unabhängig davon, ob diese auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 1 lit. a GwG oder Art. 305ter Abs. 2 StGB erfolgte – nach Ablauf einer Frist von 40 Arbeitstagen ab dem auf der Empfangsbestätigung vermerkten Eingangsdatum der Verdachtsmeldung abbrechen.
Finanzintermediäre, die eine Geschäftsbeziehung abbrechen, die sie zuvor wegen Verdachts auf Geldwäscherei der MROS gemeldet haben, müssen die MROS unverzüglich informieren.
Dies gilt nicht für Geschäftsbeziehungen, die die MROS bereits an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet hat.
Der Inhalt solcher Meldungen über den Abbruch einer Geschäftsbeziehung wird in Art. 3 Abs. 1bis MGwV festgelegt.
Elektronische Meldung: Bitte erfassen Sie in goAML eine «Neue Meldung» und wählen hierzu den Report-Typ «CANCL/CANCT». Innerhalb der strukturierten Meldung geben Sie die Referenz der Meldung, die betroffenen Konten, das Datum des Abbruchs etc. an.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Dokument Vorgehen bei Abbruch einer Geschäftsbeziehung gemäss Art. 9b GwG – Erfassung Report CANCL/CANCT.
Meldung via Message Board goAML: Dies gilt als Übergangslösung bis zum 31.12.2024.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Dokument «Anleitung für Abbruchsmitteilung gemäss Art. 9b GwG – Nachricht via Message Board»
Hilfreiche Dokumente und Links
Dokumente
Registrierung und Erfassung einer Verdachtsmeldung
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Fact Sheet goAML - Handout for goAML Web users (PDF, 1 MB, 22.01.2024)
Das Fact Sheet bietet praktische Unterstützung bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen und informiert über neue Funktionen von goAML 5.2.
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goAML Web User Manual (PDF, 9 MB, 22.01.2024)
Das detaillierte Benutzerhandbuch enthält Ausführungen zur Erfassung der Verdachtsmeldung, Indikatoren, Transaktionen und Beilagen.
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goAML Web-Manual - Registration & User Profile Management & MessageBoard (PDF, 1 MB, 17.06.2024)
Das goAML Web-Manual gibt den meldenden Finanzintermediären und Händlern einen Überblick über die IT-Architektur von goAML. Es enthält ebenfalls die Anleitung zur Registrierung und bietet Informationen zur Benutzerverwaltung.
Abbruchmitteilung
Spezialfälle
Meldungen in Papierformat erfassen
Finanzintermediäre
Händlerinnen und Händler
Meldung nach Art. 7 SRVG
XML-Spezifikationen
- Standard XML Reporting - Instructions and Specifications for goAML (PDF, 1 MB, 05.09.2024)
- MROS_goAML-Schema (XSD, 219 kB, 06.09.2024)
- goAML_Transactions_Upload_Schema (XSD, 184 kB, 06.09.2024)
- goAML_Transactions_Upload_Specification (PDF, 1018 kB, 12.09.2022)
- V-Indikatoren gültig ab 2023 (XLSX, 28 kB, 10.01.2023)
Letzte Änderung 12.07.2019