Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen übt die Oberaufsicht im Zivilstandswesen aus. Es werden grundsätzlich keine Auskünfte an Privatpersonen erteilt.
Das EAZW ist zuständig für die Mitteilung der Daten des Samenspenders an Personen, die durch eine in der Schweiz verwendete Samenspende gezeugt worden sind, sofern die Samenspende nach dem 1. Januar 2001 erfolgte oder verwendet wurde.
Allgemeines
Die Personendaten einer Person dienen der persönlichen Identifikation sowie dem Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Rechtsgemeinschaft.
Das schweizerische Recht kennt folgende Zivilstände:
Ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, unverheiratet - in eingetragener Partnerschaft, aufgelöste Partnerschaft: gerichtlich aufgelöste Partnerschaft, durch Tod aufgelöste Partnerschaft, durch Verschollenerklärung aufgelöste Partnerschaft.
Der Begriff des Personenstandes umfasst neben den in direktem Zusammenhang mit einer Person stehenden Ereignissen über den Zivilstand (wie Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Tod etc.), Angaben über den Personen- und Familienstand einer Person (wie Mündigkeit, Abstammung, Verhältnis zum Ehegatten oder Partner, Name und Staatsangehörigkeit).
In der Schweiz gilt die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde (Bürgerrecht) ebenfalls als Element des Personenstandes.
Die Zivilstandsämter sind in Zivilstandskreise unterteilt. Jeder Kreis umfasst eine oder mehrere Gemeinden. Die Zivilstandsämter unterliegen der direkten Aufsicht der Aufsichtsbehörde ihres Kantons.
Die Eintragung der Personendaten im Personenstandsregister, die Vorbereitung der Eheschliessung und die Trauung, das Vorverfahren und die Eintragung der Partnerschaft sowie die Beurkundung einer Kindesanerkennung, die Namensänderung usw. fallen ausschliesslich in die Zuständigkeit der Zivilstandsämter.
Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen (EAZW)
Dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen obliegen namentlich:
Die Vorbereitung der Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Zivilstandswesens;
Die Sicherstellung einheitlicher Verfahren in der ganzen Schweiz;
Die Oberaufsicht über das Zivilstandswesen (kantonale Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls Zivilstandsämter);
Das Erstellen von Weisungen, Kreisschreiben, Rechtsgutachten und Empfehlungen;
Die Sicherheit des Betriebes der zentralen Datenbank Infostar;
Die Aufbewahrung der Daten von Personen, die aufgrund einer in der Schweiz verwendeten Samenspende ab dem 1. Januar 2001 geboren worden sind sowie die Begleitung dieser Personen bei der Nachforschung nach ihrer Herkunft.
Fachbereich Infostar (FIS)
Das elektronische Zivilstandsregister (Informatisiertes Standesregister Infostar) wird vom Bund betrieben, im dafür zuständigen Fachbereich Infostar (FIS) innerhalb des Bundesamtes für Justiz BJ.
Dem Fachbereich Infostar obliegt namentlich:
Die Sicherheit des Betriebes der zentralen Datenbank Infostar;
Die Beratung und Unterstützung der kantonalen Aufsichtsbehörden für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Infostar;
Die Regelung von komplexen Fragen im Zusammenhang mit der neuen AHV-Nummer;
Der Austausch von Zivilstandsdokumenten zwischen der Schweiz und dem Ausland;
Anpassungen und Entwicklungen von Software in Verbindung mit Rechtsetzungsprojekten;
Die Weiterbildung;
Die Entwicklung neuer Informatik-Projekte
Personenstandsregister (Infostar)
Seit 2005 werden alle Zivilstandsereignisse im Personenstandsregister, an welches alle schweizerischen Zivilstandsämter angeschlossen sind, beurkundet. Die Erfassung bleibt ausschliesslich in der Zuständigkeit der Zivilstandsämter bzw. der Sonderzivilstandsämter und erfolgt, wie früher, dezentralisiert.
Das Familienregister wurde durch das Personenstandsregister ersetzt. Alle in einem Familienregister als lebend geführten schweizerischen und ausländischen Personen werden mit ihren aktuellen Angaben in das Personenstandsregister übertragen.
Die Ereignisse über den Zivilstand werden nur in elektronischer Form beurkundet. Aus den in Papierform geführten herkömmlichen Zivilstandsregistern können Berechtigte weiterhin Auszüge (Geburtschein, Todesschein, Eheschein) erhalten.
Zuständigkeiten
Die Person mit Schweizer Bürgerrecht, welche eine Urkunde zum Nachweis eines in der Schweiz eingetretenen Zivilstandsereignisses braucht (Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Kindesanerkennung, Namensänderung, Eheauflösung, Auflösung der Partnerschaft, Feststellung und Auflösung des Kindesverhältnisses, Verschollenerklärung, Tod usw.) wendet sich an das Zivilstandsamt, welches das Ereignis beurkundet hat.
Urkunden über den Personenstand und den Familienstand (Personenstandsausweis, Familienausweis, Partnerschaftsausweis, Ausweis über den registrierten Familienstand usw.) werden durch das Zivilstandsamt am Heimatort erstellt.
Besitzt die betroffene Person das Schweizer Bürgerrecht nicht, obliegt die Zuständigkeit für die Bekanntgabe der Daten über den Personenstand und den Familienstand dem Zivilstandsamt am Wohnsitz oder am Ereignisort.
Die Kindesanerkennung für in der Schweiz geborene Kinder kann bei Wohnsitz in der Schweiz durch Schweizer Bürger auf jedem Zivilstandsamt erfolgen.
Für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens zur Eheschliessung oder des Vorverfahrens zur eingetragenen Partnerschaft ist das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz eines der Verlobten oder eines der Partner zuständig.
Wohnen beide Verlobte im Ausland, so ist das Gesuch beim Zivilstandsamt, das die Trauung durchführen soll, einzureichen. Das Gesuch kann durch Vermittlung der zuständigen Vertretung der Schweiz im Ausland gestellt werden. Dasselbe gilt für die Eintragung einer Partnerschaft, wobei mindestens einer der im Ausland wohnhaften Partner das Schweizer Bürgerrecht besitzen muss.
Bundesrat macht Anliegen der nicht binären Personen sichtbar
Nicht binäre Personen sind aufgrund ihrer Geschlechtsidentität im Alltag mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er im Auftrag des Nationalrats erstellt und an seiner Sitzung vom 26. November 2025 verabschiedet hat. Ihm ist es ein Anliegen, die Situation von nicht binären Personen zu verbessern. Zahlreiche Massnahmen mit diesem Ziel wurden bereits eingeleitet.
12. September 2025
Stiefkindadoption soll erleichtert werden
Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Damit wird der gesellschaftlichen Entwicklung und der Vielfalt moderner Familienformen besser Rechnung getragen. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.
29. Januar 2025
Bundesrat will internationale Adoptionen unterbinden
In der Schweiz soll es künftig nicht mehr möglich sein, Kinder aus dem Ausland zu adoptieren. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis spätestens Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für ein Verbot von internationalen Adoptionen auszuarbeiten. Eine unabhängige Expertengruppe kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass auch ein griffiges Adoptionsrecht Missbräuche nicht ausschliessen kann. Ein Verbot ist die beste Möglichkeit, alle Betroffenen, insbesondere die Kinder, ausreichend zu schützen.
23. Oktober 2024
Massnahmen gegen Heiraten von Minderjährigen treten Anfang 2025 in Kraft
Minderjährig verheiratete Personen sollen künftig besser geschützt und Minderjährigenheiraten noch effizienter bekämpft werden. Im Ausland geschlossene Minderjährigenheiraten werden generell nicht mehr anerkannt, sofern mindestens einer der Ehegatten bei der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 entschieden, die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
26. Juni 2024
Stiefkindadoption soll punktuell erleichtert werden
Der Bundesrat will die Stiefkindadoption in gewissen Familienkonstellationen erleichtern. Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen von diesem schneller adoptiert werden können. Damit werden der gesellschaftlichen Entwicklung sowie den vielfältigen Familienformen besser Rechnung getragen. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet.
26. Juni 2024
Elektronisches Personenstandsregister ermöglicht korrekte Schreibweise von Sonderzeichen im Namen
Am 11. November 2024 geht das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) in Betrieb. Ab diesem Zeitpunkt können in sämtlichen Personenregistern in der Schweiz und damit in den amtlichen Dokumenten bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Änderungen der entsprechenden Verordnungen gutgeheissen. Diese treten gleichzeitig mit der Inbetriebnahme von Infostar NG in Kraft.
16. Februar 2024
Internationale Adoptionen: Bundesrat Jans unterstützt Kantone bei einer Lösung betreffend Herkunftssuche
Auf Einladung und unter der Leitung von Justizminister Beat Jans haben sich am 16. Februar 2024 mehrere Regierungsrätinnen und Regierungsräte in Bern zu einem Austausch über die internationalen Adoptionen in den 70er bis 90er Jahren getroffen. Im Fokus stand dabei die Organisation der Herkunftssuche. Die anwesenden Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter haben den Willen bekräftigt, die betroffenen Personen und deren Familien bei der Herkunftssuche zu unterstützen. An einem Strategietag sollen erste Entscheide getroffen werden. Dieser wird voraussichtlich im Herbst 2024 stattfinden.
24. Januar 2024
Bundesrat unterstützt die Wiedereinführung von Doppelnamen
Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen dürfen. Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 24. Januar 2024 den entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Neu sollen auch die Kinder einen Doppelnamen tragen können, unabhängig davon, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind.
Bei internationalen Adoptionen ist es in der Vergangenheit in grösserem Umfang als bisher bekannt zu Unregelmässigkeiten gekommen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, der im Auftrag des Bundesrats Adoptionen aus insgesamt 10 Herkunftsländern untersuchte. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen. Er anerkennt und bedauert, dass es die schweizerischen Behörden trotz gewichtiger Hinweise unterlassen hatten, angemessene Massnahmen dagegen zu ergreifen. Um solche Unregelmässigkeiten in Zukunft zu verhindern, braucht es eine Revision des internationalen Adoptionsrechts. Eine unabhängige Expertengruppe wird dem Bundesrat bis Ende 2024 vertiefte Abklärungen vorlegen.
23. August 2023
Bundesrat will Rechte von minderjährig verheirateten Personen stärken
Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Die Regelungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) sollen dahingehend verbessert werden, dass die Gerichte eine Ehe mit minderjährigen Personen über einen längeren Zeitraum für ungültig erklären können. Weiter will der Bundesrat den Schutz der Betroffenen mit spezifischen Regelungen im internationalen Privatrecht verstärken. Er hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
10. Mai 2023
Sonderzeichen im Namen: Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenstandsregister
Ab Anfang 2025 soll in sämtlichen Personenregistern der Schweiz ein erweiterter Zeichensatz zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen können damit alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung für die Änderungen in den entsprechenden Verordnungen im Zivilstandswesen eröffnet.
21. Dezember 2022
Bundesrat erachtet Voraussetzungen für Einführung des dritten Geschlechts als nicht erfüllt
Das binäre Geschlechtermodell ist in der schweizerischen Gesellschaft nach wie vor stark verankert. Dies hält der Bundesrat in einem Postulatsbericht fest, den er an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 verabschiedet hat. Die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts oder für einen generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sind derzeit nicht gegeben. Eine Änderung des binären Geschlechtermodells wäre ausserdem mit zahlreichen Anpassungen der Verfassung und der Gesetze von Bund und Kantonen verbunden.
16. Mai 2022
Adoptionen aus Sri Lanka: Pilotprojekt zur Unterstützung von adoptierten Personen
Bund und Kantone beteiligen sich im Rahmen eines Pilotprojekts an der Unterstützung von adoptierten Personen aus Sri Lanka bei der Herkunftssuche. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Regierungsrat Fredy Fässler, Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie Sarah Ineichen, Präsidentin "Back to the Roots" (BttR), haben am 16. Mai 2022 in Bern eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
30. März 2022
Bundesrat publiziert Bericht zu Konkubinat und Pacs
Weniger bindend als die Ehe, aber verbindlicher als ein Konkubinat: Mit einem Rechtsinstitut nach dem Modell des französischen Pacs (pacte civil de solidarité) könnten Rechte und Pflichten innerhalb der Partnerschaft sowie gegenüber Dritten in bestimmten Bereichen geklärt werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er im Auftrag des Parlaments erstellt und am 30. März 2022 verabschiedet hat.
30. März 2022
Ehe für alle - Verordnungsanpassungen
Damit die Zivilstandsämter ab dem 1. Juli 2022 gleichgeschlechtliche Paare verheiraten und bereits eingetragene Partnerschaften in Ehen umwandeln können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 drei Verordnungen angepasst.
17. Dezember 2021
Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts
Das geltende Abstammungsrecht wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr in jeder Hinsicht gerecht. In gewissen Bereichen besteht Diskussionsbedarf über eine Reform. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Anpassungen könnten insbesondere bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft sinnvoll sein.
17. November 2021
Die "Ehe für alle" tritt am 1. Juli 2022 in Kraft
Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Nach der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 beschlossen, die Vorlage zur "Ehe für alle" auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
27. Oktober 2021
Unbürokratische Änderung des Geschlechtseintrags ab 1. Januar 2022
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
30. Juni 2021
Bundesrat will minderjährig verheiratete Personen besser schützen
Der Bundesrat will den Schutz von minderjährig verheirateten Personen weiter verbessern. Eine Evaluation der bestehenden Regeln über die Eheungültigkeit hat ergeben, dass für eine Ungültigerklärung oft mehr Zeit benötigt wird, als im geltenden Recht vorgesehen ist. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 die Vernehmlassung für eine entsprechende Gesetzesänderung eröffnet. Diese dauert bis am 29. Oktober 2021. Die Ungültigkeit einer erzwungenen Heirat kann weiterhin zeitlich unbefristet geltend gemacht werden.
22. Juni 2021
Ungleichbehandlung beseitigen: Ja zur "Ehe für alle"
Paare gleichen Geschlechts sollen dieselben Rechte haben wie Paare verschiedenen Geschlechts. Auch sie sollen zivil heiraten können. Mit der Öffnung der "Ehe für alle" wird die heutige Ungleichbehandlung beseitigt. Für die Ehe zwischen Frau und Mann ändert sich nichts. Deshalb empfehlen Bundesrat und Parlament in der Abstimmung am 26. September 2021 ein Ja.
12. Mai 2021
Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister ab 2024
In allen Personenregistern der Schweiz wird auf Anfang 2024 ein einheitlicher Zeichensatz eingeführt, damit bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden können. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 entschieden. Er hat die betroffenen Departemente beauftragt, die rechtlichen Grundlagen entsprechend zu ändern und die notwendigen technischen Anpassungen in die Wege zu leiten.
14. Dezember 2020
Adoptionen aus Sri Lanka: Bundesrat bedauert die Versäumnisse der Behörden
Der Bundesrat anerkennt und bedauert, dass die schweizerischen Behörden Adoptionen aus Sri Lanka bis in die 1990er-Jahre trotz gewichtiger Hinweise auf teilweise schwere Unregelmässigkeiten nicht verhindert haben. Dies hat er an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 festgehalten. Deshalb sollen damals in die Schweiz adoptierte Personen bei ihrer Herkunftssuche stärker unterstützt werden. Der Bundesrat wird auch die heutige Adoptionspraxis kritisch überprüfen.