Veröffentlicht am 1. Januar 2025
Minderjährigenheirat
Worum geht es?
Der Bundesrat will minderjährig verheiratete Personen besser schützen. Heute kann eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer minderjährigen Person grundsätzlich bis zu deren 18. Geburtstag ungültig erklärt werden. Der Bundesrat möchte diese Frist verlängern. Ergibt sich im Einzelfall, dass es ausnahmsweise im Interesse der minderjährigen Person ist, die Ehe aufrecht zu erhalten, soll die Ehe bestehen bleiben.
Was ist bisher geschehen?
- Am 29. Januar 2020 heisst der Bundesrat den Bericht «Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderjährigenheiraten» gut (Medienmitteilung).
- Am 30. Juni 2021 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 23. August 2023 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (23.057)
- Am 23. Oktober 2024 setzt der Bundesrat die Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Evaluation der zivilrechtlichen Bestimmungen zu Zwangs- und Minderjährigenheiraten. Bericht
Christian Rüefli, Büro Vatter, Bern, 27. März 2019
PDF1.08 MB27. März 2019
Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderjährigenheiraten. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 16.3897 Arslan
Bern, 29. Januar 2020
PDF318.08 kB29. Januar 2020
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
- Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Minderjährigenheirat)
(BBl 2023 2127) - Entwurf
(BBl 2023 2128) - Medienmitteilung vom 23. August 2023
- Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Minderjährigenheirat)
Weitere Infos
1. Januar 2025
Minderjährigenheirat
Am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
1. Juli 2013
Zwangsheiraten
Am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.
23. Oktober 2024
Massnahmen gegen Heiraten von Minderjährigen treten Anfang 2025 in Kraft
Minderjährig verheiratete Personen sollen künftig besser geschützt und Minderjährigenheiraten noch effizienter bekämpft werden. Im Ausland geschlossene Minderjährigenheiraten werden generell nicht mehr anerkannt, sofern mindestens einer der Ehegatten bei der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 entschieden, die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
13. September 2024
Kinder besser vor Gewalt in der Erziehung schützen
Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankern. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.
23. August 2023
Bundesrat will Rechte von minderjährig verheirateten Personen stärken
Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Die Regelungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) sollen dahingehend verbessert werden, dass die Gerichte eine Ehe mit minderjährigen Personen über einen längeren Zeitraum für ungültig erklären können. Weiter will der Bundesrat den Schutz der Betroffenen mit spezifischen Regelungen im internationalen Privatrecht verstärken. Er hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
23. August 2023
Die gewaltfreie Erziehung soll gesetzlich verankert werden
Der Bundesrat schlägt vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Er setzt damit einen Auftrag des Parlaments um. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, in der Erziehung weder körperliche Bestrafungen noch andere Formen entwürdigender Gewalt anzuwenden. Damit soll insbesondere die Prävention gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 23. August 2023 die Vernehmlassung für die Änderung des ZGB eröffnet.
22. Februar 2023
Kindes- und Erwachsenenschutz: Erweiterte Auskunftspflicht der KESB ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nicht nur das Zivilstandsamt, sondern allenfalls weitere Behörden über eine angeordnete Erwachsenenschutzmassnahme informieren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 eine Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft gesetzt. Er verzichtet hingegen auf den Erlass einer Verordnung über die Erteilung von Auskünften zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes.
19. Oktober 2022
Gewalt in der Erziehung: Prävention statt neue Gesetze
Die geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Erziehung sind ausreichend. Ein neuer Gesetzesartikel ist nicht nötig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 verabschiedet hat. Im Auftrag des Nationalrats legt er aber eine Formulierung für eine Bestimmung im Zivilgesetzbuch (ZGB) vor, mit der die gewaltfreie Erziehung im Sinne eines Leitbildes im Gesetz verankert werden könnte.
23. Februar 2022
Bundesrat will Statistik über ausserfamiliär untergebrachte Kinder schaffen
Der Bundesrat will eine nationale Statistik über die ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern schaffen. An seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und den betroffenen interkantonalen Konferenzen die nötigen Arbeiten an die Hand zu nehmen.
30. Juni 2021
Bundesrat will minderjährig verheiratete Personen besser schützen
Der Bundesrat will den Schutz von minderjährig verheirateten Personen weiter verbessern. Eine Evaluation der bestehenden Regeln über die Eheungültigkeit hat ergeben, dass für eine Ungültigerklärung oft mehr Zeit benötigt wird, als im geltenden Recht vorgesehen ist. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 die Vernehmlassung für eine entsprechende Gesetzesänderung eröffnet. Diese dauert bis am 29. Oktober 2021. Die Ungültigkeit einer erzwungenen Heirat kann weiterhin zeitlich unbefristet geltend gemacht werden.
2. September 2020
Kinderrechtskonvention: Bundesrat zieht Bilanz zum Anhörungsrecht von Kindern
Die Kinderrechtskonvention (KRK) garantiert einem Kind unter anderem, dass es sich zu sämtlichen Angelegenheiten äussern kann, von denen es betroffen ist. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) sind diese Rechte in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt. In einem Postulatsbericht anerkennt der Bundesrat Verbesserungspotential primär bei der Informations- und Sensibilisierungsarbeit der betroffenen Kreise. Er hat den Bericht an seiner Sitzung vom 2. September 2020 verabschiedet.