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Veröffentlicht am 1. Juli 2013

Zwangsheiraten

Änderung des Zivilgesetzbuches, des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht, des Partnerschaftsgesetzes, des Ausländergesetzes, des Asylgesetzes und des Strafgesetzbuches

Worum geht es?

Erzwungene Heiraten verletzen das Selbstbestimmungsrecht der Opfer in schwerwiegender Weise. Der Staat hat deshalb die Pflicht, die von Zwangsheirat betroffenen oder bedrohten Personen zu schützen. Dieser Schutz soll mit verschiedenen gesetzgeberischen Massnahmen verbessert werden. In einem weiteren Schritt wird ein umfassendes Konzept ausgearbeitet, um die Prävention und den Schutz vor Zwangsheiraten zu verstärken.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 14. November 2007 verabschiedet der Bundesrat einen Bericht über Zwangsheiraten (Medienmitteilung).
  • Am 5. November 2008 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten (Medienmitteilung).
  • Am 21. Oktober 2009 nimmt der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartment (EJPD), bis Ende 2010 eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 23. Februar 2011 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten (Medienmitteilung).
  • Parlamentarische Beratungen (11.018) 
  • Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2013 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz