Zentralbehörde Internationale Alimentensachen
Worum geht es?
Hält sich eine unterhaltspflichtige Person im Ausland auf und kommt ihren Verpflichtungen nicht nach, so besteht für unterhaltsberechtigte Personen gestützt auf verschiedene Übereinkommen eine grenzüberschreitende Alimenteninkassohilfe in den Vertragsstaaten.
Die Übereinkommen haben eine Brückenfunktion von einem Rechtssystem (Land) ins andere. Die zwischenstaatliche Kooperation ist durch die Einsetzung von Empfangs- und Übermittlungsstellen (Zentralbehörden) in den jeweiligen Ländern geregelt.
Kontaktstellen
Für in der Schweiz wohnhafte unterhaltsberechtigte Personen
Für im Ausland wohnhafte unterhaltsberechtigte Personen
Adressen Zentralbehörden Vertragsstaaten New Yorker Übereinkommen
(Wenden Sie sich an die Übermittlungsbehörde)
Adresse Zentralbehörde USA
Adresse Zentralbehörde Manitoba/Kanada
Adresse Zentralbehörde Saskatchewan/Kanada
Adresse Zentralbehörde Britisch Kolumbien/Kanada
Adresse Zentralbehörde Alberta/Kanada
Ist für den Aufenthaltsstaat der unterhaltsberechtigten Person keine Zentralbehörde aufgeführt? Dann gibt es keine Vereinbarungen mit der Schweiz zur Geltendmachung der Ansprüche über den behördlichen Weg. Sofern die unterhaltspflichtige Person in der Schweiz wohnt, besteht die Möglichkeit eine Anwaltsperson in der Schweiz zu kontaktieren:
Gesuchsabwicklung
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Bundesrain 20
CH-3003 Bern