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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Zentralbehörde Internationale Alimentensachen

Worum geht es?

Hält sich eine unterhaltspflichtige Person im Ausland auf und kommt ihren Verpflichtungen nicht nach, so besteht für unterhaltsberechtigte Personen gestützt auf verschiedene Übereinkommen eine grenzüberschreitende Alimenteninkassohilfe in den Vertragsstaaten.

Die Übereinkommen haben eine Brückenfunktion von einem Rechtssystem (Land) ins andere. Die zwischenstaatliche Kooperation ist durch die Einsetzung von Empfangs- und Übermittlungsstellen (Zentralbehörden) in den jeweiligen Ländern geregelt.

Kontaktstellen

Für in der Schweiz wohnhafte unterhaltsberechtigte Personen

Für im Ausland wohnhafte unterhaltsberechtigte Personen

Ist für den Aufenthaltsstaat der unterhaltsberechtigten Person keine Zentralbehörde aufgeführt? Dann gibt es keine Vereinbarungen mit der Schweiz zur Geltendmachung der Ansprüche über den behördlichen Weg. Sofern die unterhaltspflichtige Person in der Schweiz wohnt, besteht die Möglichkeit eine Anwaltsperson in der Schweiz zu kontaktieren:

Gesuchsabwicklung

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Zentralbehörde internationale Alimentensachen
Bundesrain 20
CH-3003 Bern