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Veröffentlicht am 29. Oktober 2025

Haager Unterhaltsübereinkommen und Protokoll 2007

Worum geht es?

Unterhaltsberechtigte in der Schweiz haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, auch gegenüber Unterhaltspflichtigen im Ausland. Die Rechtsgrundlagen, die diese Unterstützung in der Schweiz regeln, sind aber mittlerweile veraltet. Mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen sowie dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (beide von 2007) stehen moderne Instrumente zur Verfügung, um den Unterhaltsberechtigten besser helfen zu können. Der Bundesrat empfiehlt den Beitritt der Schweiz zum Unterhaltsübereinkommen und zum Protokoll. Vor einem Beitritt zum Haager Unterhaltsübereinkommen muss aber geklärt werden, auf welcher Stufe (Bund, Kantone, Gemeinden) die Sachbearbeitung erfolgen soll.  

Was ist bisher geschehen?

  • Am 23. November 2007 wird das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen gemeinsam mit dem Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht verabschiedet.
  • Am 21. Juni 2019 nimmt der Nationalrat das Postulat Vogler 19.3105 «Familien schützen und Gemeinwesen entlasten. Die Ratifikation des Haager Unterhaltsübereinkommens prüfen» an.
  • Am 18. Juni 2021 verabschiedet der Bundesrat den Postulatsbericht (Medienmitteilung).
  • Am 17. Juni 2022 bzw. am 14. Dezember 2022 nehmen der Nationalrat und der Ständerat die Motion Paganini 22.3250 «Haager Unterhaltsübereinkommen. Vorbereitung und Ratifizierung durch die Schweiz» an.
  • Am 29. Oktober 2025 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für die Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommen (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz