Unterhalt des Kindes
Änderung des Zivilgesetzbuches, der Zivilprozessordnung und des Zuständigkeitsgesetzes
Worum geht es?
Für eine harmonische Entwicklung ist das Kind nicht nur darauf angewiesen, dass es auf eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen zählen kann. Das Kind braucht auch verlässliche Betreuungsverhältnisse und finanzielle Sicherheit. Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll deshalb gestärkt werden, und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Eine Reihe von Gesetzesänderungen sollen die Situation des Kindes verbessern, die Last für den betreuenden Elternteil mildern und einen Ausgleich zwischen beiden Elternteilen ermöglichen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 4. Juli 2012 schickt der Bundesrat eine Vorlage zur Neuregelung des Unterhaltsrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 8. Mai 2013 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- Am 29. November 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (13.101)
- Am 4. November 2015 entscheidet der Bundesrat, die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über das Kindesunterhaltsrecht auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen betreffend Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben sowie die Verordnung über die Inkassohilfe werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt (Medienmitteilung).
- Am 30. August 2017 schickt der Bundesrat die Verordnung über die Inkassohilfe in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 6. Dezember 2019 heisst der Bundesrat die Verordnung über die Inkassohilfe gut und setzt sie auf den 1. Januar 2022 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 24. April 2024 verabschiedet der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulates 21.4141 Silberschmidt (Medienmitteilung).
- Am 26. September 2025 verabschiedet der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulates 23.4328 der RK-N (Medienmitteilung).
Dokumentation
Inkassohilfeverordnung
Massnahmen zur Sicherung des Vorsorgeguthabens
Alternierende Obhut
Kindesunterhaltsbeitrag
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Debora Gianinazzi
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
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