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Veröffentlicht am 1. Januar 2018

Revision des Adoptionsrechts

Änderung des Zivilgesetzbuches und anderer Erlasse

Worum geht es?

Der Bundesrat will die Stiefkindadoption einem weiteren Kreis von Paaren öffnen: In Zukunft soll diese Möglichkeit nicht nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder – als Variante – zusätzlich Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offenstehen. Die Revision sieht zudem Anpassungen bei den Adoptionsvoraussetzungen vor. So soll namentlich das Mindestalter adoptionswilliger Personen von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden. Ferner sollen die zuständigen Behörden einen grösseren Ermessensspielraum erhalten, um den Umständen des Einzelfalls besser gerecht werden zu können. Schliesslich soll das Adoptionsgeheimnis für leibliche Eltern, die Informationen über das zur Adoption freigegebene Kind erhalten möchten oder dieses Kind suchen, gelockert werden.

Was ist bisher geschehen?

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz