Revision des Adoptionsrechts
Änderung des Zivilgesetzbuches und anderer Erlasse
Worum geht es?
Der Bundesrat will die Stiefkindadoption einem weiteren Kreis von Paaren öffnen: In Zukunft soll diese Möglichkeit nicht nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder – als Variante – zusätzlich Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offenstehen. Die Revision sieht zudem Anpassungen bei den Adoptionsvoraussetzungen vor. So soll namentlich das Mindestalter adoptionswilliger Personen von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden. Ferner sollen die zuständigen Behörden einen grösseren Ermessensspielraum erhalten, um den Umständen des Einzelfalls besser gerecht werden zu können. Schliesslich soll das Adoptionsgeheimnis für leibliche Eltern, die Informationen über das zur Adoption freigegebene Kind erhalten möchten oder dieses Kind suchen, gelockert werden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 29. November 2013 schickt der Bundesrat die Revision des Adoptionsrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 28. November 2014 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Adoptionsrechts (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (14.094)
- Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2018 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Bundesrain 20
CH-3003 Bern