Grundsatzentscheid, internationale Adoptionen zu unterbinden
Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid getroffen, internationale Adoptionen für die Zukunft zu beenden. Dieser Entscheid beruht auf der Feststellung einer Expertengruppe, dass selbst eine grundlegende Revision des aktuellen Systems nicht ausreichen würde, um jegliche irreguläre Praktiken zu verhindern. Ein Verbot ist somit die einzige Möglichkeit, alle Betroffenen, insbesondere die Kinder, vor diesen irregulären Praktiken ausreichend zu schützen. Die Modalitäten und der Zeitplan für die Umsetzung werden im Rahmen eines Gesetzgebungsprojekts ausgearbeitet, das anschliessend dem Parlament zur Beratung vorgelegt wird.
Der Grundsatzentscheid des Bundesrats hat keine Auswirkungen auf laufende Adoptionsverfahren. Es ist weiterhin möglich, neue Adoptionsanträge einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass ein Adoptionsverfahren in der Regel mehrere Jahre von der Einreichung des Antrags bis zu seinem erfolgreichen Abschluss dauert. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird zu klären sein, ob und inwiefern die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung noch laufenden Adoptionsverfahren von den Gesetzesanpassungen betroffen sind.
Informationen zum Verfahren
Die internationale Adoption ist eine subsidiäre Kindesschutzmassnahme, die es ermöglicht, einem Kind, das bis anhin keine angemessene Unterstützung durch die Familie erhalten hat, ein Zuhause zu bieten. Aufgrund verschiedener Faktoren (soziale und wirtschaftliche Entwicklung einiger traditioneller Herkunftsstaaten, Rückgang der Anzahl ausgesetzter Kinder und der Müttersterblichkeit, Moratorien, Anstieg nationaler Adoptionen, medizinische Fortschritte) ist festzustellen, dass weltweit viel weniger Kinder einer internationalen Adoption bedürfen. Demgegenüber ist die Anzahl der Personen, die ein Kind mittels einer Adoption aufnehmen möchten, immer noch hoch. Diese Entwicklung führt dazu, dass es keine Garantie dafür gibt, dass ein Adoptionsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Insbesondere ist zu beachten, dass die meisten Kinder, die eine Adoption benötigen, gesundheitlich beeinträchtigt oder älter sind oder es sich um Geschwisterpaare handelt, wobei diese Faktoren manchmal kumulativ auftreten können.
In jedem Adoptionsverfahren gibt es unbekannte Faktoren, namentlich bezüglich der Verfahrensdauer. Der aktuelle Trend weist auf längere Adoptionsverfahren hin. Es gilt auch zu bedenken, dass im Herkunftsstaat aufgrund politischer oder sozialer Umwälzungen oder einer Naturkatastrophe von einem Tag auf den andern Adoptionsverfahren mit einem Moratorium belegt und Dossiers blockiert werden können.
Sie finden alle nützlichen Informationen zur Adoption in der nachfolgenden Broschüre.
Weitere ausführliche Informationen, Beratung und Unterstützung erhalten Sie
bei der kantonalen Zentralbehörde Ihres Wohnsitzkantons oder
bei einer durch den Bund bewilligten Vermittlungsstelle.
Sie können die Broschüre auch in einer gedruckten Ausgabe bei folgender Adresse bestellen: Bundesamt für Bauten und Logistik Vertrieb Bundespublikationen 3003 Bern
Bundesrat will internationale Adoptionen unterbinden
In der Schweiz soll es künftig nicht mehr möglich sein, Kinder aus dem Ausland zu adoptieren. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis spätestens Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für ein Verbot von internationalen Adoptionen auszuarbeiten. Eine unabhängige Expertengruppe kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass auch ein griffiges Adoptionsrecht Missbräuche nicht ausschliessen kann. Ein Verbot ist die beste Möglichkeit, alle Betroffenen, insbesondere die Kinder, ausreichend zu schützen.
26. Juni 2024
Stiefkindadoption soll punktuell erleichtert werden
Der Bundesrat will die Stiefkindadoption in gewissen Familienkonstellationen erleichtern. Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen von diesem schneller adoptiert werden können. Damit werden der gesellschaftlichen Entwicklung sowie den vielfältigen Familienformen besser Rechnung getragen. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet.
16. Februar 2024
Internationale Adoptionen: Bundesrat Jans unterstützt Kantone bei einer Lösung betreffend Herkunftssuche
Auf Einladung und unter der Leitung von Justizminister Beat Jans haben sich am 16. Februar 2024 mehrere Regierungsrätinnen und Regierungsräte in Bern zu einem Austausch über die internationalen Adoptionen in den 70er bis 90er Jahren getroffen. Im Fokus stand dabei die Organisation der Herkunftssuche. Die anwesenden Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter haben den Willen bekräftigt, die betroffenen Personen und deren Familien bei der Herkunftssuche zu unterstützen. An einem Strategietag sollen erste Entscheide getroffen werden. Dieser wird voraussichtlich im Herbst 2024 stattfinden.
Bei internationalen Adoptionen ist es in der Vergangenheit in grösserem Umfang als bisher bekannt zu Unregelmässigkeiten gekommen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, der im Auftrag des Bundesrats Adoptionen aus insgesamt 10 Herkunftsländern untersuchte. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen. Er anerkennt und bedauert, dass es die schweizerischen Behörden trotz gewichtiger Hinweise unterlassen hatten, angemessene Massnahmen dagegen zu ergreifen. Um solche Unregelmässigkeiten in Zukunft zu verhindern, braucht es eine Revision des internationalen Adoptionsrechts. Eine unabhängige Expertengruppe wird dem Bundesrat bis Ende 2024 vertiefte Abklärungen vorlegen.
16. Mai 2022
Adoptionen aus Sri Lanka: Pilotprojekt zur Unterstützung von adoptierten Personen
Bund und Kantone beteiligen sich im Rahmen eines Pilotprojekts an der Unterstützung von adoptierten Personen aus Sri Lanka bei der Herkunftssuche. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Regierungsrat Fredy Fässler, Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie Sarah Ineichen, Präsidentin "Back to the Roots" (BttR), haben am 16. Mai 2022 in Bern eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
14. Dezember 2020
Adoptionen aus Sri Lanka: Bundesrat bedauert die Versäumnisse der Behörden
Der Bundesrat anerkennt und bedauert, dass die schweizerischen Behörden Adoptionen aus Sri Lanka bis in die 1990er-Jahre trotz gewichtiger Hinweise auf teilweise schwere Unregelmässigkeiten nicht verhindert haben. Dies hat er an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 festgehalten. Deshalb sollen damals in die Schweiz adoptierte Personen bei ihrer Herkunftssuche stärker unterstützt werden. Der Bundesrat wird auch die heutige Adoptionspraxis kritisch überprüfen.