Veröffentlicht am 1. Januar 2001
Fortpflanzungsmedizingesetz
Worum geht es?
Nach Artikel 119 BV ist der Mensch vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt. Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut. Das Fortpflanzungsmedizingesetz schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit sowie die Familie und verbietet missbräuchliche Anwendungen der Bio- und der Gentechnologie. Es erklärt das Kindeswohl zum obersten Grundsatz und verbietet das Aufbewahren von Embryonen, die Eispende sowie die gentechnologische Untersuchung des Embryos im Reagenzglas. Die Daten des Samenspenders werden bei einer Bundesstelle aufbewahrt und sind dem Kind zugänglich.
Was ist bisher geschehen?
- Am 2. Juni 1995 schickt das EJPD den Vorentwurf für in Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung und eine nationale Ethikkommission (Humanmedizingesetz) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 26. Juni 1996 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz. Das Gesetz stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative für menschenwürdige Fortpflanzung dar (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (96.058)
- Volksabstimmung vom 12. März 2000
- Der Bundesrat setzt das Fortpflanzungsmedizingesetz und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2001 in Kraft (Medienmitteilung).
- Im Herbst 2009 kommen das EJPD und das EDI überein, dass die Federführung für das Gesetz (Anfragen zur Auslegung, parlamentarische Vorstösse etc.) vom Bundesamt für Justiz auf das Bundesamt für Gesundheit übergeht.
Dokumentation
Vorentwurf 1995 mit Begleitbericht für ein Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung und eine nationale Ethikkommission (Humanmedizingesetz)
- Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)
(SR 810.11) - Fortpflanzungsmedizinverordnung vom 4. Dezember 2000 (FMedV)
(SR 810.112.2) - Verordnung vom 4. Dezember 2000 über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (VNEK)
(SR 810.113) - Medienmitteilung vom 4. Dezember 2000
- Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)
Weitere Infos
1. Januar 2001
Fortpflanzungsmedizingesetz
Am 1. Januar 2001 in Kraft getreten.
29. Januar 2020
"Ehe für alle": Bundesrat will rasche Umsetzung
Der Bundesrat will die heutige Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare beseitigen. Er unterstützt deshalb die Vorlage, welche die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.468 "Ehe für alle" ausgearbeitet hat. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme an der Sitzung vom 29. Januar 2020 festgehalten. Demnach soll zunächst der Grundsatz geregelt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Weitere Fragen – insbesondere der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin – sollen vertieft geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert diskutiert werden.
14. November 2018
Samenspenden: Betroffene erhalten einfacher Angaben zu ihrer Abstammung
Personen, die nach dem 1. Januar 2001 aufgrund einer Samenspende geboren wurden, erhalten ab dem 1. Januar 2019 einfacher Zugang zu den Angaben über den Samenspender als bisher. Neu können sich die Betroffenen die Abstammungsdaten per Post an ihre Wohnadresse zustellen lassen oder die Mitteilung kann durch eine medizinische Fachperson ihres Vertrauens erfolgen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. November 2018 eine entsprechende Änderung der Fortpflanzungsmedizinverordnung auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
2. März 2018
Fortpflanzungsmedizin: Erleichterter Zugang zu Angaben über Samenspender
Personen, die mit einer Samenspende gezeugt wurden, sollen einfacher Zugang zu Angaben über den Samenspender erhalten können. Insbesondere soll es künftig nicht mehr notwendig sein, dafür persönlich beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) vorzusprechen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung eröffnet.
26. September 2014
Leihmutterschaft: BJ zieht Urteil ans Bundesgericht weiter
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, das zwei Männer als Väter eines in den USA von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes anerkannt hatte, an das Bundesgericht weitergezogen. Die kalifornische Geburtsurkunde, welche die beiden Männer als Väter ausweist, sei nicht zu anerkennen, beantragt das BJ in seiner Beschwerde.
29. November 2013
Leihmutterschaft: Unbefriedigende Situation, Einsatz für internationale Lösung
Obwohl Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist, gibt es hierzulande Paare, die eine Frau im Ausland beauftragen, ein Kind für sie auszutragen. Der Bundesrat geht zwar davon aus, dass die Interessen dieser Kinder mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen gewahrt werden können. Er hält die Situation in diesem Thema, das grundlegende ethischen Frage von grosser Tragweite aufwirft, aber für insgesamt unbefriedigend. Die Schweiz wird sich daher im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht für eine multilaterale Lösung einsetzen.
14. Juni 2005
Missbräuchliche Sterilisationen verhindern - Bundesrat setzt das Sterilisationsgesetz auf den 1. Juli 2005 in Kraft
Sterilisationen dauernd urteilsunfähiger Personen sind in Zukunft nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.
3. September 2003
Sterilisation soll gesetzlich geregelt werden - Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, die Sterilisation gesetzlich zu regeln. Hingegen spricht er sich gegen eine Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen durch den Bund aus. Dies hält er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht und Gesetzesentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.
12. September 2002
Fristenregelung tritt am 1. Oktober in Kraft
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Fristenregelung auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Ab diesen Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches betreffend den Schwangerschaftsabbruch.
11. September 2002
Genetische Untersuchungen beim Menschen umfassend regeln - Bundesrat setzt klare Leitplanken
Die Voraussetzungen für Untersuchungen des menschlichen Erbgutes sollen klar und umfassend geregelt werden. Die Regelung bezweckt, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen zu sichern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen verabschiedet.
27. März 2002
Voraussetzungen für Sterilisationen regeln und Opfer von Zwangssterilisationen entschädigen - EJPD schickt Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates in die Vernehmlassung
Opfer von Zwangssterilisationen sollen eine Entschädigung und Genugtuung beantragen können. Mit einer Regelung der Sterilisation auf Bundesebene sollen künftige Missbräuche verhindert werden. Dies sieht der Entwurf zu einem Bundesgesetz über Sterilisationen vor, den das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrates bis Ende Juni 2002 in die Vernehmlassung schickt.
12. September 2001
Den Menschen vor Gefährdungen durch Medizin und Biotechnologie schützen - Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Biomedizin-Konvention
Die Schweiz wird sich für einen gemeinsamen internationalen Schutz des Menschen vor möglichen Gefährdungen durch die moderne Medizin und Biotechnologie einsetzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin sowie des Zusatzprotokolls über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen verabschiedet.
29. August 2001
Bundesrat empfiehlt Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Annahme - Das Volk wird gleichzeitig über beide Vorlagen zum Schwangerschaftsabbruch abstimmen
Der Bundesrat unterstützt die vom Parlament beschlossene Fristenregelung. Er beurteilt diese Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs als akzeptable Lösung, welche die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Er hat zudem beschlossen, die Fristenregelung sowie die restriktive Volksinitiative "für Mutter und Kind" dem Volk gleichzeitig zur Abstimmung zu unterbreiten.
4. Dezember 2000
Wohl des Kindes ist oberster Grundsatz der medizinisch unterstützten Fortpflanzung - Bundesrat setzt das Fortpflanzungsmedizingesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft
Ab kommendem Jahr ist gesetzlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützen Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen. Oberster Grundsatz der neuen Gesetzgebung ist das Wohl des Kindes. Der Bundesrat hat das Fortpflanzungsmedizingesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.
16. November 2000
Bundesrat lehnt Volksinitiative "für Mutter und Kind" ohne Gegenvorschlag ab
Der Bundesrat beantragt Parlament, Volk und Ständen, die Volksinitiative "für Mutter und Kind" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative will einen Schwangerschaftsabbruch nur zulassen, wenn auf diese Weise eine akute Lebensgefahr für die Mutter abgewendet werden soll. Damit ist sie deutlich restriktiver als die heute in den meisten Kantonen herrschende Praxis und belässt der Frau keinerlei Selbstbestimmungsrecht in dieser Frage. Der Bundesrat hat sich am Mittwoch zudem erneut dafür ausgesprochen, dass bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs neben den Interessen der schwangeren Frau auch der Schutz des werdenden Lebens angemessen zu berücksichtigen sei. Er sieht diesen Schutz dann gewährleistet, wenn sich die schwangere Frau vor der Abtreibung von unabhängiger dritter Seite beraten lässt.
Bundesamt für Justiz
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