Missbräuchliche Sterilisationen verhindern - Bundesrat setzt das Sterilisationsgesetz auf den 1. Juli 2005 in Kraft
Bern, 14.6.2005 - Sterilisationen dauernd urteilsunfähiger Personen sind in Zukunft nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.