Bundesrat lehnt Volksinitiative "für Mutter und Kind" ohne Gegenvorschlag ab
Bern, 16.11.2000 - Der Bundesrat beantragt Parlament, Volk und Ständen, die Volksinitiative "für Mutter und Kind" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative will einen Schwangerschaftsabbruch nur zulassen, wenn auf diese Weise eine akute Lebensgefahr für die Mutter abgewendet werden soll. Damit ist sie deutlich restriktiver als die heute in den meisten Kantonen herrschende Praxis und belässt der Frau keinerlei Selbstbestimmungsrecht in dieser Frage. Der Bundesrat hat sich am Mittwoch zudem erneut dafür ausgesprochen, dass bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs neben den Interessen der schwangeren Frau auch der Schutz des werdenden Lebens angemessen zu berücksichtigen sei. Er sieht diesen Schutz dann gewährleistet, wenn sich die schwangere Frau vor der Abtreibung von unabhängiger dritter Seite beraten lässt.