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Veröffentlicht am 21. Oktober 2026

Doppelnamen bei der Heirat

Worum geht es?

Gemäss dem seit 2013 geltenden Recht müssen Verlobte bei der Heirat entscheiden, ob sie ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Doppelnamen sind nicht zulässig. Die gesellschaftliche Realität zeigt, dass Ehegattinnen und Ehegatten zwar ihren eigenen Namen weiterführen, zugleich aber ihre familiäre Verbundenheit auch im Namen zum Ausdruck bringen und diese Verbindung zu ihren gemeinsamen Kindern sichtbar machen möchten. Bundesrat und Parlament wollen deshalb die Möglichkeit wieder einführen, dass die Ehegatten nach der Heirat einen Doppelnamen tragen können.

Was ist bisher geschehen?

  • Im Jahr 2017 verlangt die parlamentarische Initiative 17.523 «Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat» die Wiedereinführung des amtlichen Doppelnamens bei der Eheschliessung.
  • Am 24. Januar 2024 begrüsst der Bundesrat den entsprechenden Vorschlag (Medienmitteilung).
  • Am 20. März 2026 verabschiedet das Parlament die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB).
  • Am 21. Oktober 2026 setzt der Bundesrat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2027 in Kraft. Die dazu notwendigen Änderungen der Zivilstandsverordnung (ZStV) sind derzeit in Erarbeitung und werden vom Bundesrat voraussichtlich im November 2026 verabschiedet (Medienmitteilung).

Was gilt neu?

Ab dem 1. Januar 2027 können Ehepartnerinnen und Ehepartner wieder einen Doppelnamen tragen. Dieser kann mit oder ohne Bindestrich geführt werden. Dagegen ist es weiterhin nicht möglich, dass die Kinder einen Doppelnamen tragen können. Bereits verheiratete Personen haben zudem die Möglichkeit, gegenüber dem Zivilstandsamt zu erklären, dass sie künftig einen amtlichen Doppelnamen führen wollen.

In Zukunft wird es hingegen nicht mehr möglich sein, den vom amtlichen Namen abweichenden Allianznamen in Reisepass oder Identitätskarte aufzunehmen. Allerdings hat der Bundesrat beschlossen, dass es während einer Übergangsfrist weiterhin möglich sein wird, den Allianznamen in den Ausweispapieren einzutragen. Die Dauer der Übergangsfrist hat der Bundesrat noch nicht festgelegt. Das Ende der Übergangsfrist wird der Öffentlichkeit und den Behörden frühzeitig kommuniziert.

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

David Rüetschi
Bundesrain 20
CH-3003 Bern