Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Worum geht es?
Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können seit dem 1. Januar 2022 ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und einfach ändern. Dafür soll ohne vorgängige medizinische Untersuchungen oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt genügen. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Missbräuchliche oder leichtsinnige Erklärungen zur Änderung des Geschlechts werden abgelehnt. Solche Erklärungen zeitigen keine Rechtswirkung und sind strafbar.
Was ist bisher geschehen?
- Am 23. Mai 2018 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 6. Dezember 2019 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (19.081)
- Der Bundesrat setzt die Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Januar 2022 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Michel Montini
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
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