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Veröffentlicht am 16. Oktober 2024

Änderung der Zivilprozessordnung

Worum geht es?

Der Bundesrat will durch punktuelle Änderungen die Praxistauglichkeit der Zivilprozessordnung verbessern. In erster Linie soll den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Gericht und damit die Rechtsdurchsetzung im Privatrecht erleichtert werden. Insbesondere sollen die Kostenschranken und das Prozesskostenrisiko gesenkt, der kollektive Rechtsschutz gestärkt und die Verfahrenskoordination vereinfacht werden. Damit werden mehrere parlamentarische Aufträge erfüllt.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 2. März 2018 schickt der Bundesrat die Änderung der Zivilprozessordnung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 26. Februar 2020 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (20.026) 
  • Am 10. Dezember 2021 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbandsklage und kollektiver Vergleich (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (21.082) 
  • Am 6. September 2023 setzt der Bundesrat die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 14. Februar 2024 schickt der Bundesrat die Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 16. Oktober 2024 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren zur Kenntnis und setzt die Verordnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren (VEMZ)

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Philipp Weber
Bundesrain 20
CH-3003 Bern