Vieles wird heute über das Internet abgewickelt. Darum ist es wichtig, dass wir uns auch online sicher ausweisen können. Das von Bundesrat und Parlament verabschiedete Gesetz schafft die Grundlage für eine einfache, sichere und vom Bund anerkannte elektronische Identität. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, die Abstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt, dass in der Schweiz niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen gibt es nur wenige. So wäre zum Beispiel das Tragen einer Hygienemaske aus gesundheitlichen Gründen weiterhin erlaubt. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiativen ab. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Zudem sind Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vorgesehen. Der Gegenvorschlag ist eine gezieltere Antwort auf Probleme, die das Tragen von Gesichtsverhüllungen mit sich bringen kann. Die Abstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Vieles wird heute über das Internet abgewickelt. Darum ist es wichtig, dass wir uns auch online sicher ausweisen können. Das von Bundesrat und Parlament verabschiedete Gesetz schafft die Grundlage für eine einfache, sichere und vom Bund anerkannte elektronische Identität. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, die Abstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Bundesrat und Parlament wollen keinen Alleingang der Schweiz. Die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen prüfen, ob im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Dabei müssen sie nicht nur ihre eigene, sondern auch die Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaften, Zulieferer und Geschäftspartner überprüfen. Zudem sollen Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die von ihnen kontrollierte Unternehmen verursachen. Aus Sicht von Bundesrat und Parlament gehen insbesondere die Haftungsregeln der Initiative zu weit. Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet Arbeitsplätze im In- und Ausland. Neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung müssen international abgestimmt sein. So sieht es der indirekte Gegenvorschlag vor, den das Parlament verabschiedet hat und den auch der Bundesrat unterstützt.
Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt, dass in der Schweiz niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen gibt es nur wenige. So wäre zum Beispiel das Tragen einer Hygienemaske aus gesundheitlichen Gründen weiterhin erlaubt. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiativen ab. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Zudem sind Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vorgesehen. Der Gegenvorschlag ist eine gezieltere Antwort auf Probleme, die das Tragen von Gesichtsverhüllungen mit sich bringen kann. Die Abstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-Initiative)" ab. Die Initiative verlangt das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU. Sie gefährdet den bilateralen Weg der Schweiz. Ohne das Freizügigkeitsabkommen (FZA) und die damit verknüpften Verträge verlieren die Schweizer Unternehmen den direkten Zugang zu ihrem wichtigsten Markt. Dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft Perspektiven für Wege aus der Coronakrise braucht. Eine Annahme der Initiative hätte einschneidende Konsequenzen für die Arbeitsplätze und unseren Wohlstand.
Volksabstimmung am 9. Februar 2020: Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Nach Meinung von Bundesrat und Parlament darf niemand wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm verbessert den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Meinungsäusserungsfreiheit wird dadurch nicht verletzt.