Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 19. Februar 2026

Zivilprozessrecht

Zivilrechtliche Streitigkeiten werden seit dem 1. Januar 2011 nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) beurteilt. Diese Verfahrensordnung ist anwendbar für Zivilsachen vor den kantonalen Instanzen; für den Rechtsmittelzug ans Bundesgericht gilt das Bundesgerichtsgesetz.

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Philipp Weber
Bundesrain 20
CH-3003 Bern