Veröffentlicht am 19. Februar 2026
Zivilprozessrecht
Zivilrechtliche Streitigkeiten werden seit dem 1. Januar 2011 nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) beurteilt. Diese Verfahrensordnung ist anwendbar für Zivilsachen vor den kantonalen Instanzen; für den Rechtsmittelzug ans Bundesgericht gilt das Bundesgerichtsgesetz.
Weitere Infos
- ZPO
(RS 272) - BGG
(RS 173.110) - Verordnung über die elektronische Übermittlung
(RS 272.1)
- ZPO
13. März 2026
Elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden
16. Oktober 2024
Änderung der Zivilprozessordnung
15. März 2024
Grenzüberschreitende Zivilprozesse
1. Januar 2011
Revidiertes Lugano-Übereinkommen
Am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
1. Januar 2011
Elektronische Übermittlung
Am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
1. Januar 2011
Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts
Am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
13. März 2026
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung
Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) schafft die Rechtsgrundlagen für den Aufbau und den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr. Die Einzelheiten dazu werden in der Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ) geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 22. Juni 2026.
19. September 2025
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Teilinkraftsetzung auf den 1. Oktober 2025
Im Hinblick auf den Aufbau und den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr müssen der Bund und mindestens 18 Kantone eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen. Um dies zu ermöglichen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 den ersten Teil des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) auf den 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt.
16. Oktober 2024
Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilverfahren ab dem 1. Januar 2025
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur "Verordnung über den Einsatz von elektronischen Mitteln zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren" zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahmen hat er insbesondere die Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz verschärft. Der Bundesrat setzt die Verordnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
15. März 2024
Grenzüberschreitende Zivilprozesse: Erleichterter Einsatz elektronischer Kommunikation
Wer von der Schweiz aus an einem ausländischen Zivilverfahren teilnimmt, soll künftig ohne behördliche Genehmigung per Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2024 die Vernehmlassungsergebnisse zur geplanten Änderung der Rechtsgrundlagen zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
14. Februar 2024
Bundesrat konkretisiert Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen
Am 1. Januar 2025 tritt die revidierte Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Sie ermöglicht den Gerichten, zukünftig in Zivilprozessen Video- und ausnahmsweise Telefonkonferenzen einzusetzen. Die technischen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit regelt der Bundesrat in einer Verordnung. Er hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf eröffnet. Diese dauert bis am 22. Mai 2024.
6. September 2023
Die Änderung der Zivilprozessordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschlossen, die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Dieser Entscheid entspricht auch dem von den Kantonen in einer Konsultation geäusserten Wunsch. Dem Bund, den Kantonen, den Gerichten und der Anwaltschaft bleibt so genügend Zeit für die Umsetzung und Vorbereitung auf die Änderungen.
23. August 2023
Strafprozessordnung: Bundesrat setzt Änderungen auf den 1. Januar 2024 in Kraft
Die vom Parlament im Juni 2022 beschlossenen Änderungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 entschieden. Die Änderungen betreffen unter anderem das Strafbefehlsverfahren sowie die Opferrechte und das Entsiegelungsverfahren.
15. Februar 2023
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Künftig soll der Rechtsverkehr über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Die digitale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kantone sollen auch eigenständige Plattformen benutzen dürfen.
23. November 2022
Grenzüberschreitende Zivilprozesse: Einsatz elektronischer Kommunikation erleichtern
Personen in der Schweiz, die in ein ausländisches Zivilverfahren involviert sind, sollen künftig auch ohne behördliche Genehmigung mittels Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagene Änderung geht auf eine Motion der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) zurück.
29. Juni 2022
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Gesetzesentwurf bis Ende 2022
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Kommunikationsplattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2022 eine Botschaft zu Handen des Parlaments auszuarbeiten.