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Veröffentlicht am 1. Juli 2021

Verhütung des Terrorismus

  • Übereinkommen und Zusatzprotokoll des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
  • Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität

Worum geht es?

Der Bundesrat will das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus und dessen Zusatzprotokoll umsetzen sowie das strafrechtliche Instrumentarium gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität verstärken. Die Gesetzesrevision stellt unter anderem das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat unter Strafe. Die Strafbestimmung gegen die organisierte Kriminalität richtet sich neu ausdrücklich auch gegen den Terrorismus.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 28. Juni 2012 genehmigt der Bundesrat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (Medienmitteilung).
  • Am 14. Oktober 2015 genehmigt der Bundesrat das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (Medienmitteilung).
  • Am 21. Juni 2017 schickt der Bundesrat die Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens und Zusatzprotokolls zur Verhütung des Terrorismus sowie zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 22. November 2017 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (Medienmitteilung).
  • Parlamentarische Beratungen (17.070) 
  • Am 14. September 2018 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung des Übereinkommens und Zusatzprotokolls zur Verhütung des Terrorismus sowie zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (18.071) 
  • Am 31. März 2021 setzt der Bundesrat die neuen strafrechtlichen Instrumente gegen den Terrorismus auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Zudem wird das entsprechende Übereinkommen des Europarats mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft treten (Medienmitteilung).

Dokumentation

Verlängerung Bundesgesetz gegen «Al-Qaïda» und «IS»

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Andrea Candrian
Bundesrain 20
CH-3003 Bern