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Veröffentlicht am 1. November 2019

Schutz besonders gefährdeter Minderheiten

Worum geht es?

Der Bundesrat will Minderheiten, die im Zusammenhang mit Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus stärker als die übrige Bevölkerung von Angriffen bedroht sind, besser schützen. Geprüft werden in diesem Zusammenhang verschiedene Massnahmen, an denen sich der Bund auch finanziell beteiligen soll. Namentlich zur Diskussion stehen Schutzmassnahmen baulicher und technischer Art, sowie Sensibilisierungskampagnen und gezielte Ausbildungsangebote.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 4. Juli 2018 beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Verordnung zu erarbeiten und in die Vernehmlassung zu schicken (Medienmitteilung).
  • Am 30. Januar 2019 schickt der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 9. Oktober 2019 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Marc Schinzel
Bundesrain 20
CH-3003 Bern