Veröffentlicht am 1. November 2019
Schutz besonders gefährdeter Minderheiten
Worum geht es?
Der Bundesrat will Minderheiten, die im Zusammenhang mit Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus stärker als die übrige Bevölkerung von Angriffen bedroht sind, besser schützen. Geprüft werden in diesem Zusammenhang verschiedene Massnahmen, an denen sich der Bund auch finanziell beteiligen soll. Namentlich zur Diskussion stehen Schutzmassnahmen baulicher und technischer Art, sowie Sensibilisierungskampagnen und gezielte Ausbildungsangebote.
Was ist bisher geschehen?
- Am 4. Juli 2018 beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Verordnung zu erarbeiten und in die Vernehmlassung zu schicken (Medienmitteilung).
- Am 30. Januar 2019 schickt der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 9. Oktober 2019 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) (Medienmitteilung).
Dokumentation
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS)
PDF101.18 kB20. September 2019
Erläuternder Bericht zur Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen
PDF170.98 kB20. September 2019
Weitere Infos
1. November 2019
Schutz besonders gefährdeter Minderheiten
Am 1. November 2019 in Kraft getreten.
22. Juni 2022
Fehlende Grundlagen für die Erhebung von Daten zur Diskriminierung von LGBTI-Personen
Quantitative Untersuchungen sind wenig geeignet, um Daten zur Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu erheben. Das Phänomen müsste zuerst mit qualitativer Forschung untersucht werden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an der Sitzung vom 22. Juni 2022 verabschiedet hat. Dennoch will er die Datenlage im Rahmen seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) 2030 mit verschiedenen Massnahmen verbessern.
10. Oktober 2019
Besonders gefährdete Minderheiten: Bund beteiligt sich an Sicherheitskosten
Der Bund beteiligt sich künftig mit bis zu 500 000 Franken pro Jahr an den Sicherheitskosten für Minderheiten, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden. Möglich sind Unterstützungen für bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zum entsprechenden Verordnungsentwurf zur Kenntnis genommen und die Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. November 2019 in Kraft.
30. Januar 2019
Besonders gefährdete Minderheiten: Bund beteiligt sich an Kosten für den Schutz
Der Bundesrat will sich jährlich mit bis zu 500 000 Franken an den Sicherheitskosten für Minderheiten beteiligen, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
4. Juli 2018
Besonders gefährdete Minderheiten: Bund bereit, Kosten zum Schutz mitzutragen
Der Bundesrat ist bereit, sich an den Kosten zu beteiligen, die nötig sind, um für die Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen zu sorgen. Er hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die erforderliche Verordnung zu erarbeiten und vor Ende Jahr in die Vernehmlassung zu schicken.
10. April 2017
Schutz besonders gefährdeter Minderheiten: Verstärkte Koordination
Die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Minderheiten sollen künftig besser koordiniert werden. Der Delegierte des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) wird in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie unter Einbezug der betroffenen Kreise ein entsprechendes Konzept erarbeiten. Dies hat die Politische Plattform des SVS beschlossen. Die Aufgabenteilung im Bereich der inneren Sicherheit zwischen Bund und Kantonen bleibt dabei bestehen.
24. Juni 2015
Private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland werden ab 1. September 2015 geregelt
Ab dem 1. September 2015 sind Söldnerfirmen in der Schweiz verboten. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) und die dazugehörende Verordnung auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Ein Unternehmen, das Sicherheitsdienstleistungen im Ausland ausführt, untersteht zudem einer vorgängigen Meldepflicht.
29. August 2012
Verbot von Söldnerfirmen klar befürwortet
Das gesetzliche Verbot von Söldnerfirmen ist in der Vernehmlassung klar befürwortet worden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2012 eine Botschaft auszuarbeiten. Das neue Bundesgesetz wird die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen regeln und eine Meldepflicht für die betreffenden Firmen einführen.
12. Oktober 2011
Söldnerfirmen sollen verboten werden; Bundesrat schickt Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung
Der Bundesrat will Söldnerfirmen in der Schweiz verbieten. Neben der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts sollen weitere Tätigkeiten von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland verboten werden, wenn sie gegen Schweizer Interessen verstossen. Zusätzlich zu diesen Verboten schlägt der Bundesrat eine umfassende Meldepflicht für solche Firmen vor: Sie sollen verpflichtet werden, alle ihre Tätigkeiten im Ausland vorgängig der zuständigen Bundesbehörde zu Prüfung zu unterbreiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
16. Februar 2011
Sicherheitsfirmen: Informationspflicht und Verbot gewisser Tätigkeiten; EJPD arbeitet bis Mitte Jahr eine Vernehmlassungsvorlage aus
Private Sicherheitsfirmen, die von der Schweiz aus im Ausland tätig sind, sollen künftig verpflichtet werden, vorgängig die zuständige Bundesbehörde zu informieren. Zudem sollen gewisse Tätigkeiten in Krisen- und Konfliktgebieten gesetzlich verboten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte Jahr eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
25. August 2010
Bundesregelung für Sicherheitsfirmen wird erneut geprüft; EJPD wird bis Ende Jahr einen Bericht vorlegen
Angesichts der jüngsten Entwicklung will der Bundesrat erneut eine Bundesregelung für die in der Schweiz ansässigen und in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätigen privaten Sicherheitsfirmen prüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, unter Einbezug der Kantone bis Ende Jahr einen Bericht vorzulegen.