Verhüllungsverbot
Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
Worum geht es?
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass überall in der Schweiz – im ganzen öffentlichen Raum und an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind – niemand mehr sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen sind ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich und sollen auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab, weil die Kantone wie bisher selber über ein Verhüllungsverbot entscheiden sollen. Er will der Volksinitiative aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der eine gezielte Antwort auf Probleme ist, die Gesichtsverhüllungen mit sich bringen können.
Was ist bisher geschehen?
- Am 15. September 2017 wird die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» mit 105 553 gültigen Unterschriften eingereicht
(BBl 2016 1669 / BBl 2017 6447). - Am 20. Dezember 2017 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen. Er will aber mit einem indirekten Gegenvorschlag Massnahmen vorschlagen, um gezielt auf Probleme zu antworten, die Gesichtsverhüllungen mit sich bringen können (Medienmitteilung).
- Am 27. Juni 2018 schickt der Bundesrat entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 15. März 2019 lehnt der Bundesrat die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (19.023)
- Volksabstimmung vom 7. März 2021
- Der Bund unterstützt die Kantone bei der Umsetzung des Verhüllungsverbots (Medienmitteilung).
- Am 20. Oktober 2021 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einem neuen Straftatbestand, der die Gesichtsverhüllung an allen öffentlich zugänglichen Orten verbietet (Medienmitteilung).
- Am 12. Oktober 2022 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und verabschiedet die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (22.065)
- Am 6. November 2024 setzt der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zum neuen Straftatbestand auf den 1. Januar 2025 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
Neuer Straftatbestand (Schweizerisches Strafgesetzbuch. Umsetzung von Art. 10a BV)
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Marc Schinzel
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
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