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Veröffentlicht am 1. Januar 2025

Verhüllungsverbot

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

Worum geht es?

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass überall in der Schweiz – im ganzen öffentlichen Raum und an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind – niemand mehr sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen sind ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich und sollen auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab, weil die Kantone wie bisher selber über ein Verhüllungsverbot entscheiden sollen. Er will der Volksinitiative aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der eine gezielte Antwort auf Probleme ist, die Gesichtsverhüllungen mit sich bringen können.

Was ist bisher geschehen?

Dokumentation

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

Neuer Straftatbestand (Schweizerisches Strafgesetzbuch. Umsetzung von Art. 10a BV)

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Marc Schinzel
Bundesrain 20
CH-3003 Bern