Veröffentlicht am 5. Februar 2026
Religionsfragen
Der Bund und die Kantone tragen gemeinsam die Verantwortung für das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Für das Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat sind hingegen die Kantone zuständig.
Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I befasst sich im Rahmen der Kompetenzen des Bundes mit Religionsthemen und steht als Kontakt- und Koordinationsstelle für sämtliche Fragen in diesem Bereich zur Verfügung. Seine Aufgabe ist es, den Austausch zwischen den verschiedenen Bundesstellen zu fördern und so eine kohärente Haltung in Religionsfragen sicherzustellen.
Weitere Infos
Professionalisierungsanreize für religiöse Betreuungspersonen. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 16.3314 Ingold
Bern, 18. August 2021
PDF1.20 MB18. August 2021
Prévention de la radicalisation (avec un accent sur l'implication des acteurs musulmans). Avis
Institut suisse de droit comparé, Lausanne, 10 septembre 2019 (Dieses Dokument steht nur teilweise auf Deutsch zur Verfügung)
PDF1.88 MB10. September 2019
Die Rolle muslimischer Betreuungspersonen und islamischer Gemeinschaften bei der Prävention islamistischer Radikalisierung unter besonderer Berücksichtigung der Aus- und Weiterbildung von Imamen in der Schweiz. Schlussbericht
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zhaw, Zürich, Februar 2020
PDF1.77 MB1. Februar 2020
5. Februar 2026
Religionsfragen
1. Januar 2025
Verhüllungsverbot
Am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
29. November 2009
Minarette
Am 29. November 2009 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» angenommen.
10. Juni 2001
Bistumsartikel
Am 10. Juni 2001 in Kraft getreten.
22. Oktober 2025
Bundesrat lehnt ein Verbot von Kinderkopftüchern in öffentlichen Schulen ab
Der Bundesrat will Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen nicht verbieten. Das geltende Recht stellt ausreichend sicher, dass alle Mädchen am Schul-, Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht vom 22. Oktober 2025.
6. November 2024
Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.
8. Dezember 2023
Postulatsbericht zu den Instrumenten gegen die Verbreitung von extremistischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen
Das geltende Recht verfügt über griffige Instrumente, um gegen das Sicherheitsrisiko des gewalttätigen Extremismus vorzugehen. Dies gilt sowohl bei islamistischem Extremismus als auch bei extremistischem Gedankengut anderer Religionen oder Weltanschauungen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 in Antwort auf einem Postulat gutgeheissen hat. Er hatte zudem eine Woche früher entschieden, das Recht um ein Verbot der Hamas zu ergänzen.
15. September 2023
Die Einführung eines Schweizer Trusts ist derzeit nicht mehrheitsfähig
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Es besteht derzeit kein ausreichender politischer Konsens für die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung klar abgelehnt. Der Bundesrat verzichtet daher auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.
12. Oktober 2022
Gesichtsverhüllungsverbot in neuem Gesetz
Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.
20. Oktober 2021
Bundesrat will Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch umsetzen
Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat schlägt vor, den neuen Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch umzusetzen. An seiner Sitzung vom 20. Oktober hat er die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet. Diese dauert bis am 3. Februar 2022.
18. August 2021
Gute Arbeitsbedingungen religiöser Betreuungspersonen als Beitrag gegen Radikalisierung
Gemässigte Imame und andere religiöse Betreuungspersonen können einen wichtigen Beitrag zur Integration und damit zur Prävention gegen Radikalisierung leisten. Fehlende berufliche Perspektiven hemmen aber die Professionalisierung und die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten. Eine staatliche Imam-Ausbildung erachtet der Bundesrat allerdings nicht als zweckmässig. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 verabschiedet hat.
9. März 2021
Bund unterstützt Kantone bei der Umsetzung des Verhüllungsverbots
Mit der Annahme des neuen Verfassungsartikels zum Verhüllungsverbot haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Kantone verbindlich beauftragt, die neue Bestimmung innerhalb von zwei Jahren im jeweiligen kantonalen Recht umzusetzen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist bereit, die Kantone bei der Umsetzung zu unterstützen.
19. Januar 2021
Bundesrat will kein schweizweites Verhüllungsverbot
Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 7. März 2021 über die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ab. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Die Gesichtsverhüllung ist in der Schweiz ein Randphänomen. Ein schweizweites Verbot beschneidet die Rechte der Kantone, schadet dem Tourismus und hilft den betroffenen Frauen nicht. Bundesrat und Parlament unterstützen stattdessen einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser hält fest, dass alle Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist.