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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Religionsfragen

Der Bund und die Kantone tragen gemeinsam die Verantwortung für das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Für das Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat sind hingegen die Kantone zuständig.

Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I befasst sich im Rahmen der Kompetenzen des Bundes mit Religionsthemen und steht als Kontakt- und Koordinationsstelle für sämtliche Fragen in diesem Bereich zur Verfügung. Seine Aufgabe ist es, den Austausch zwischen den verschiedenen Bundesstellen zu fördern und so eine kohärente Haltung in Religionsfragen sicherzustellen.

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Bundesamt für Justiz

Informationsdienst
Bundesrain 20
CH-3003 Bern